POL-ME: Solinger gerät gleich zwei Mal unter Drogen in Verkehrskontrolle - Hilden - 2002047
Mettmann (ots)
Seine Uneinsichtigkeit wurde einem 38-jährigen Solinger am Donnerstag (06.02.2020) gleich doppelt zum Verhängnis. Zwei Mal geriet er - unter dem Einfluss von Drogen - in die gleiche Verkehrskontrolle. Beide Male musste er sich auf der Polizeiwache Blutproben entnehmen lassen. Und für beide Verstöße muss er die Konsequenzen aus gleich zwei Ordnungswidrigkeitenanzeigen tragen.
Was war zuvor passiert?
Gegen 10:30 Uhr fiel Polizeibeamten, im Rahmen einer Verkehrskontrolle auf der Richrather Straße in Hilden, der 38-Jährige mit seinem Firmenfahrzeug, einem Renault Trafic, auf. Im Rahmen der Kontrolle verstärkte sich der Verdacht, dass der Solinger das Fahrzeug unter dem Einfluss von Drogen geführt hatte. Ein noch vor Ort durchgeführter Drogenvortest verlief auf Cannabis und Methadon positiv. Zur weiteren Beweisführung wurde der 38-Jährige zur Polizeiwache gebracht. Hier wurde die ärztliche Entnahme von zwei Blutproben angeordnet und durchgeführt.
Im Anschluss wurde der Solinger von der Polizeiwache entlassen. Ausdrücklich wurde ihm das Führen sämtlicher fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge bis zu seiner Ausnüchterung untersagt.
Doch diese Anordnung missachtete der Solinger:
Nur kurze Zeit später konnten die Beamten ihren Augen kaum trauen, als der 38-Jährige mit seinem Firmenfahrzeug gegen 12:10 Uhr erneut die Verkehrskontrolle auf der Richrather Straße passierte. Im Rahmen einer sofortigen Nacheile konnte er in unmittelbarer Nähe angetroffen werden. Der Solinger gab gegenüber den Beamten an, dass er lediglich die Absicht gehabt habe, das Fahrzeug zur Halteranschrift zu fahren. Aufgrund der kurzen Distanz habe er sich keine Gedanken über seine Fahruntauglichkeit gemacht.
Der 38-Jährige wurde erneut zur Polizeiwache gebracht, wo die ärztliche Entnahme einer weiteren Blutprobe angeordnet wurde. Die Fahrzeugschlüssel wurden dem Halter übergeben und das Straßenverkehrsamt wurde über den Vorfall, mit der Bitte um Prüfung der Geeignetheit zum Führen von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen, informiert.
Ob die eindringlichen Gespräche der Beamten zu einer Läuterung des 38-Jährigen führen, bleibt nur zu hoffen.
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