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Polizei Mettmann

POL-ME: Vollkommen berauscht und drogenkrank am Steuer - Mettmann - 2003093

POL-ME: Vollkommen berauscht und drogenkrank am Steuer - Mettmann - 2003093
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Mettmann (ots)

Am noch frühen Montagabend des 16.03.2020, gegen 17.25 Uhr, glaubte eine Streifenwagenbesatzung der Mettmanner Polizei auf der Düsseldorfer Straße in Mettmann den eigenen Augen nicht trauen zu können. Selber gerade vor Rotlicht zeigender Ampel auf der Linksabbieger in Richtung Südring wartend, fuhr rechts an ihnen ein weißer PKW VW Polo vorbei, dessen Fahrer den Beamten aus dem geöffneten Fenster des Wagens heraus den erhobenen Mittelfinger zeigte. Daraufhin nahmen die Polizisten sofort die Verfolgung des in Richtung Düsseldorf davonfahrenden Polos auf.

Während der Verfolgung mussten die Beamten dann auch in der Fahrweise des Polo-Fahrers seltsame Ausfallerscheinungen feststellen. Dieser beschleunigte und bremste das Fahrzeug scheinbar unmotiviert immer wieder auffallend stark. Dabei geriet er in insgesamt unsicherer Fahrweise und in Schlangenlinien sogar mehrmals auf die Fahrspur des Gegenverkehrs. Dabei kam es glücklicher Weise jedoch nicht zu konkreten Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer.

Auf deutliche Haltesignale des verfolgenden Streifenwagens reagierte der Polo-Fahrer überhaupt nicht. Erst als der VW noch vor der Ortsgrenze von Mettmann nach Düsseldorf überholt und blockiert werden konnte, endete die seltsame Fahrt des VW.

Bei der Überprüfung des 29-jährigen Polo-Fahrers aus Mülheim war sofort überdeutlich, dass dieser ganz erheblich unter Drogeneinfluss stand. Selber räumte der Mann ein, unmittelbar vor Fahrtantritt noch einen Joint geraucht zu haben. Bei einer Durchsuchung des Mannes und seines Fahrzeugs wurden zwar keine Drogen, dafür aber nach dem Waffengesetz verbotene Gegenstände aufgefunden. Ein unzulässiges Messer sowie ein teleskopierbarer Schlagstock wurden sichergestellt.

Die Polizei leitete gleich mehrere Strafverfahren gegen den 29-jährigen Mülheimer ein. Der Führerschein des Beschuldigten wurde sichergestellt. Zur Beweisführung in den eingeleiteten Strafverfahren wurde die ärztliche Entnahme von Blutproben angeordnet und durchgeführt. Bei der ärztlichen Begutachtung erhärteten sich dann medizinische Hinweise darauf, dass der 29-jährige Mülheimer bereits unter akuten psychischen Krankheitssymptomen leidet. Daraufhin wurde, von der sofort eingeschalteten, örtlich zuständigen Ordnungsbehörde, die sofortige Einweisung (PsychKG) des Patienten in eine geschlossene Klinik veranlasst.

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