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POL-ME: Auf Parkplatz Autofahren geübt: Strafanzeige! - Langenfeld - 2004075

POL-ME: Auf Parkplatz Autofahren geübt: Strafanzeige! - Langenfeld - 2004075
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Mettmann (ots)

Am Sonntagvormittag (12. April 2020) hat ein 45-jähriger Langenfelder mit seinem 16-jährigen Sohn auf dem Parkplatz eines großen Supermarktes an der Rheindorfer Straße das Autofahren geübt. Da dies nach §21 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes eine Straftat darstellt, hat die Polizei sogar gleich zwei Strafverfahren eingeleitet.

Das war passiert:

Im Rahmen ihrer Streife war Polizeibeamten gegen 11:30 Uhr ein grauer Skoda aufgefallen, der am Ostersonntag und damit außerhalb der Öffnungszeiten auf dem Parkplatz eines großen Supermarktes an der Rheindorfer Straße hin und her gefahren war. Bei der Kontrolle des Autos stellten die Beamten fest, dass es von einem erst 16 Jahre alten Langenfelder geführt wurde. Auf dem Beifahrersitz saß sein 45 Jahre alter Vater, der angab, mit seinem Sohn das Autofahren hatte üben wollen.

Die Polizeibeamten klärten den Vater darüber auf, dass damit nicht nur sein Sohn aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Straftat begangen habe, sondern auch er selbst, da er als Halter eines Kraftfahrzeugs zugelassen hatte, dass jemand sein Auto führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat.

Somit mussten die Polizeibeamten letztendlich gleich zwei Strafverfahren einleiten: eins gegen den 45-jährigen Fahrzeughalter und eins gegen seinen 16-jährigen Sohn.

Die Polizei appelliert:

Bitte unterlassen Sie "private Fahrstunden" auf öffentlich zugänglichen Plätzen. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese auf Supermarkt-Parkplätzen, Anwohner-Parkplätzen oder Parkflächen in Gewerbegebieten stattfinden. Sobald die Parkmöglichkeiten für alle Verkehrsteilnehmer frei zugänglich sind, dürfen sie zu Übungszwecken nicht genutzt werden. Dies ist auch der Fall, wenn sich das Grundstück in Privatbesitz befindet.

Die Polizei rät:

Wer privat Autofahren üben möchte, kann dies meist schon gegen eine geringe Gebühr auf einem offiziellen Verkehrsübungsplatz tun - Voraussetzung: Hier muss ein Beifahrer mit an Bord sein, der einen gültigen Führerschein besitzt.

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/
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