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POL-ME: Im Straßenverkehr besonders aufgefallen ! - Ratingen - 2004118

POL-ME: Im Straßenverkehr besonders aufgefallen ! - Ratingen - 2004118
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Mettmann (ots)

Am späten Montagabend des 20.04.2020, gegen 23.30 Uhr, beobachtete eine Streifenwagenbesatzung der Ratinger Polizei einen blauen PKW Audi A4, der auf der innerörtlichen Volkardeyer Straße deutlich erkennbar mit überhöhter Geschwindigkeit in Fahrtrichtung Europaring unterwegs war. Obwohl die Geschwindigkeitsüberschreitung des Audis von den Beamten nicht beweiskräftig dokumentiert werden konnte, gab sie natürlich dennoch guten Grund dazu, den Audi zu stoppen und dessen Fahrer genauer zu kontrollieren.

An der Bushaltestelle "Bechemer Straße" konnte der blaue A4 gestoppt werden. Bei der Kontrolle des 28-jährigen Audi-Fahrers aus Ratingen bemerkten die Beamten sofort besondere Auffälligkeiten und leichte Ausfallerscheinungen im Verhalten des Mannes. Gezielte Testmaßnahmen erhärteten den Verdacht eines aktuellen Drogenkonsums. Ein deshalb auch sofort angebotener Drogenschnelltest bestätigte dann den Konsum von Amphetaminen. Mit diesen Ergebnissen untersagten die Beamten sofort die Weiterfahrt des 28-jährigen Ratingers. Außerdem wurde, zur Beweisführung im eingeleiteten Verfahren, die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und mit Einwilligung des Betroffenen in den Räumen der Ratinger Polizeiwache durchgeführt.

Als die Beamten dann zur Vorlage einer Anzeige die Führerscheindaten des 28-Jährigen überprüften, stellten sie fest, dass der Führerschein des Ratingers vom zuständigen Straßenverkehrsamt in Mettmann zur Einziehung ausgeschrieben worden ist. Daraufhin beschlagnahmte die Ratinger Polizei den Führerschein des Audi-Fahrers, da dieser gegen eine Sicherstellung des Dokuments zuvor ausdrücklichen Widerspruch einlegte.

Bevor der 28-Jährige dann seinen Heimweg zu Fuß antrat, untersagten ihm die Beamten ausdrücklich jedes weitere Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge, bis zum Zeitpunkt des vollständigen Drogenabbaus und der offiziellen Wiedererlangung seiner Fahrerlaubnis durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde oder ein Gericht.

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