POL-ME: Viel zu viele waren viel zu schnell unterwegs - Heiligenhaus - 2004155
Mettmann (ots)
Am heutigen Montag, dem 27.04.2020, in der Zeit von 09.45 Uhr bis 12.10 Uhr, führten Einsatzkräfte vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann gezielte Geschwindigkeitskontrollen mittels Lasertechnik auf der Pinner Straße (B 227) in Heiligenhaus durch. Gemessen wurde der Fahrzeugverkehr, der aus Velbert kommend in Fahrtrichtung Heiligenhaus Hauptstraße unterwegs war.
Die innerörtliche, zweispurige Pinner Straße ist mittels Ortstafel und zusätzlich aufgestellten Verkehrszeichen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h ausgeschildert. Zusätzlich befindet sich auf dieser Strecke auch eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage des Kreises Mettmann, ein sogenannter Starenkasten.
Offenkundig hielt dieser Starenkasten jedoch manche Fahrzeugführer nicht davon ab, unmittelbar nach dem Passieren der Anlage wieder zu beschleunigen und dann die erlaubte Höchstgeschwindigkeit vorsätzlich zu überschreiten. So wurden von der Polizei insgesamt 16 Verstöße nur kurze Wegstrecke hinter dem Starenkasten festgestellt. Von diesen 16 Verstößen konnten 13 vor Ort sofort mit einem Verwarngeld geahndet werden.
Drei besonders schnelle Fahrzeugführer erwarten nun jedoch sogar Anzeigen im Ordnungswidrigkeitsbereich. Unrühmlicher Spitzenreiter hierbei war ein 25-jähriger Motorradfahrer aus Heiligenhaus, der seine Honda hinter dem Starenkasten auf sage und schreibe 105 km/h beschleunigte! Normalerweise hätten diesen Fahrzeugführer "nur" ein zweimonatiges Fahrverbot, 2 Punkte im Flensburger Zentralregister und eine Geldbuße in Höhe von 280,- Euro erwartet. Da sich der junge Mann aber noch in der Probezeit befindet, wird ihm durch das zuständige Straßenverkehrsamt zusätzlich eine Verlängerung der Probezeit auferlegt werden. Doppeltes Pech für den Motorradfahrer ist dann auch noch, dass er aktuell dabei ist, den Führerschein als Berufskraftfahrer (Lkw) zu erwerben. Dieses Vorhaben wird er, nach dem jetzigen Stand der Dinge, wohl erst einmal für mindestens zwei Monate auf Eis legen müssen!
In diesem Zusammenhang erinnert die Polizei vorsorglich an die ab dem 28. April 2020 geltende Verschärfung des Bußgeldkataloges, der dann insbesondere für Geschwindigkeitsverstöße sehr viel härtere Maßnahmen vorsieht.
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