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POL-ME: Korrekturmeldung zu: "Schüsse aus Schreckschusspistole lösen Polizeieinsatz aus" - Erkrath - 2005043

POL-ME: Korrekturmeldung zu: "Schüsse aus Schreckschusspistole lösen Polizeieinsatz aus" - Erkrath - 2005043
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Mettmann (ots)

In der am 8. Mai 2020 von der Kreispolizeibehörde Mettmann veröffentlichen Pressemeldung OTS 2005040 "Schüsse aus Schreckschusspistole lösen Polizeieinsatz aus" hat sich leider ein redaktioneller Fehler eingeschlichen. Wir haben daher die Löschung der Pressemeldung aus unserem Newsportal veranlasst und bitten Medienvertreter bei ihrer Berichterstattung nur die nachfolgende Pressemeldung zu verwenden:

   --- KORRIGIERTE FASSUNG ---

Am Donnerstag (7. Mai 2020) hat ein 19-Jähriger am Klinkerweg in Erkrath mit einer Schreckschusspistole in die Luft geschossen und damit einen Polizeieinsatz ausgelöst. Verletzt wurde niemand - der 19-Jährige wurde jedoch vorübergehend festgenommen.

Das war passiert:

Gegen 14:45 Uhr meldete sich ein Erzieher aus einer Kindertageseinrichtung am Klinkerweg in Erkrath bei der Polizei. Der Mann gab an, im Garten der benachbarten städtischen Gemeinschaftsunterkunft zwei Jugendliche dabei beobachtet zu haben, mit einer Pistole in die Luft geschossen zu haben. Zudem seien nun mehrere Kinder aus dem Kindergarten verängstigt.

Kurz darauf trafen die alarmierten Polizeibeamten im Garten der städtischen Gemeinschaftsunterkunft auf zwei Jugendliche - hier stellten sie auch die Waffe sicher, bei der es sich um eine Schreckschusspistole handelte. Ermittlungen vor Ort ergaben, dass sie einem 19-Jährigen Bewohner der Einrichtung gehörte. Unbekümmert gab der junge Mann an, damit in die Luft geschossen zu haben, schließlich sei es ja sein Garten und dies könne ihm niemand verbieten.

Dies war in mehrerlei Hinsicht falsch: Da der 19-Jährige lediglich Bewohner der Unterkunft war, hätte er alleine zum Führen der Schreckschusspistole einen Kleinen Waffenschein benötigt - diesen konnte der Erkrather jedoch nicht vorweisen. Das Abfeuern der Waffe wäre aufgrund der Hausregeln, der Nähe zu den benachbarten Wohnungen und dem Kindergarten ohnehin nicht erlaubt gewesen.

Zudem stand der junge Mann, bei dem es sich um einen in der Unterkunft untergebrachten Obdachlosen handelt, auch noch unter dem Einfluss von Alkohol. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von etwa mehr als 0,6 Promille (0,33 mg/l). Es ergab sich zudem der Verdacht, dass der 19-Jährige zusätzlich auch noch unter dem Einfluss von Drogen stand.

Bei einer anschließenden Durchsuchung seines Zimmers mit Hilfe eines Drogenspürhundes landete die Polizei dann einen weiteren Treffer: So stellten sie geringe Mengen Cannabis und Amphetamine sicher.

Die Folgen für den 19-Jährigen:

Er wurde vorläufig festgenommen und musste die Polizeibeamten mit zur Wache begleiten. Dort wurde die ärztliche Entnahme von Blutproben zur beweissicheren Feststellung seines Alkohol- und Drogenkonsums angeordnet und durchgeführt. Seine Schreckschusspistole wurde sichergestellt. Die Polizei leitete gleich zwei Strafverfahren gegen den jungen Mann ein: Eine wegen des Verstoßes gegen das Waffenschutzgesetz, eine wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

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