POL-ME: Auffahrunfall fordert zwei Verletzte und 10.000 Euro Sachschaden - Velbert - 2006168
Mettmann (ots)
Ein 64-jähriger Velberter verursachte am Donnerstagmittag (25. Juni 2020), vermutlich aufgrund eines epileptischen Anfalls, einen Auffahrunfall auf der Nierenhofer Straße in Velbert, bei dem sowohl er, als auch die 25-jährige Unfallbeteiligte glücklicherweise nur leicht verletzt wurden. Der Gesamtsachschaden an den Fahrzeugen sowie an einem Andreaskreuz wird auf circa 10.000 Euro geschätzt. Die Polizei leitete ein Strafverfahren gegen den 64-jährigen ein und stellte den Führerschein sicher.
Das war passiert:
Gegen 12:50 Uhr befuhr ein 64-jähriger Velberter mit seinem Daimler ML270 die Nierenhofer Straße in Fahrtrichtung Bonsfelder Straße in Velbert-Nierenhof. Unmittelbar vor einem beschrankten Bahnübergang kam der Fahrer nach rechts von der Fahrbahn ab und touchierte ein Andreaskreuz. Trotz des Zusammenstoßes setzte er seine Fahrt bis zum Einmündungsbereich Bonsfelder Straße / Kohlenstraße fort. Hier stieß er mit dem Ford Fiesta einer verkehrsbedingt wartenden 25-jährigen Hattingerin zusammen, die die Absicht gehabt hatte, im Einmündungsbereich nach rechts auf die Bonsfelder Straße einzubiegen. Der 64-jährige fuhr auf den haltenden Ford Fiesta auf und schob ihn in den Einmündungsbereich, welcher zu diesem Zeitpunkt glücklicherweise nicht durch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge befahren wurde.
Sowohl der 64-jährige Velberter als auch die 25-jährige Hattingerin wurden nur leicht verletzt und lehnten eine erstmedizinische Behandlung vor Ort ab. An beiden Fahrzeugen sowie an dem Andreaskreuz entstand erheblicher Sachschaden, welcher auf circa 10.000 Euro geschätzt wird.
Im Rahmen der Unfallaufnahme gab der 64-Jährige an, an Epilepsie zu leiden und vermutlich aufgrund eines Anfalls plötzlich die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren zu haben. Zur weiteren Beweisführung wurde er zur Polizeiwache Velbert gebracht, wo die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt wurde. Sein Führerschein wurde sichergestellt und ihm wurde bis auf Weiteres das Führen führerscheinpflichtiger Fahrzeuge untersagt.
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