Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Polizei Mettmann mehr verpassen.

Polizei Mettmann

POL-ME: Ist Ihr Kind korrekt im Fahrzeug angeschnallt? - Heiligenhaus
Velbert - 2011100

POL-ME: Ist Ihr Kind korrekt im Fahrzeug angeschnallt? - Heiligenhaus / Velbert - 2011100
  • Bild-Infos
  • Download

Mettmann (ots)

Am Donnerstagmorgen (19. November 2020) haben Experten der Verkehrsunfallprävention der Kreispolizeibehörde Mettmann im Rahmen einer Routinekontrolle den Schulweg an einer Grundschule an der Schulstraße in Heiligenhaus gesichert.

Hierbei führten sie unter anderem Fahrzeugkontrollen durch, um gezielt die Fahrzeuginsassen auf die Einhaltung der Gurtpflicht und die korrekte Nutzung der Kinderrückhaltesysteme zu überprüfen.

In der Zeit von 07:30 Uhr bis 08:10 Uhr wurden hierbei 30 Fahrzeuge kontrolliert.

Die erschreckende Nachricht: In nahezu 20 Prozent der kontrollierten Fahrzeuge waren die Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert.

Die Beamten stellten hierbei unterschiedlichste Formen an Verstößen fest: In einem Fall saß das Kinder zwar in einem Kindersitz, jedoch war der Sicherheitsgurt nicht angelegt und bot somit keinerlei Schutz im Fall eines Unfalls. Die Konsequenz für die Eltern: 60 Euro Verwarngeld und ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.

In fünf weiteren Fällen waren die im Fahrzeug mitgeführten Kinder zwar angeschnallt, jedoch saßen sie nicht in einem vorgeschriebenen Kindersitz. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen nur in einem geeigneten Kinderrückhaltesystem transportiert werden. Eine Missachtung hat ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro zur Folge.

Im Anschluss wurden weitere gezielte Kontrollen an einem Kindergarten an der Straße "Am Schwanenfeld" in Velbert durchgeführt. In der Zeit von 08:30 Uhr bis 09:15 Uhr wurden hier zwei Fahrzeuge festgestellt, in denen die Kinder ohne ein erforderliches Rückhaltesystem, aber glücklicherweise unter Nutzung des Sicherheitsgurtes, transportiert worden waren. Auch hier hatte die Missachtung jeweils ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro zur Folge.

In diesem Zusammenhang weist die Kreispolizeibehörde nochmals auf die dringende Notwendigkeit hin, Kinder sicher und korrekt in einem Fahrzeug zu transportieren. Ein Kindersitz kann ihr Kind vor schwerwiegenden Verletzungen schützen. Helfen Sie mit, schützen Sie ihr Kind!

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/
Facebook: http://www.facebook.com/Polizei.NRW.ME
Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_me

Original-Content von: Polizei Mettmann, übermittelt durch news aktuell