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POL-ME: Blaue Versicherungskennzeichen ab dem 01. März - Kreis Mettmann - 2102102

POL-ME: Blaue Versicherungskennzeichen ab dem 01. März - Kreis Mettmann - 2102102
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Mettmann (ots)

   --- Das Versicherungsjahr für bestimmte Fahrzeuge endet bald ---

Am 28. Februar 2021, um 24.00 Uhr, endete das dann abgelaufene Versicherungsjahr für alle motorisierten Fahrzeuge mit geringer Leistung, die ein so genanntes Versicherungskennzeichen tragen müssen. Dazu zählen nicht nur alle Mopeds und Roller, sondern auch alle Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Darunter fallen zusätzlich aber auch alle Mofas und Mopeds aus Produktionen der ehemaligen DDR mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h, die erstmals vor dem 1.3.1992 versichert waren. Genauso betroffen sind Quads, Segways, Trikes und Pedelecs mit Motoren über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h, Fahrräder mit Hilfsmotor, Elektro-Roller mit Betriebserlaubnis, motorisierte Krankenfahrstühle, die unter die Führerscheinklassen M und S fallen, sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis maximal 350 kg Leermasse.

   --- Versicherungspflicht im öffentlichen Straßenverkehr ---

Für die Teilnahme all dieser Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr schreibt der Gesetzgeber neben einer Betriebserlaubnis zwingend eine gültige Haftpflicht-Versicherung vor. Als sichtbarer Nachweis eines gültigen Versicherungsschutzes dient das am Fahrzeug fest anzubringende Versicherungskennzeichen, das mit Beginn eines jeden neuen Versicherungsjahres - es beginnt immer am 01. März um 00.00 Uhr und dauert genau ein Jahr - zur besseren Unterscheidung eine neue Farbkennung erhält. Diese Farbkennung wechselt jährlich zwischen Schwarz, Blau und Grün. So lässt sich auch von weitem schnell erkennen, ob zum Beispiel ein Roller oder Moped mit gültigem Versicherungskennzeichen unterwegs ist. Das neue Versicherungskennzeichen ab dem 01. März 2021 ist blau - ab März 2022 ist die Farbe Grün gültig, ab März 2023 wieder Schwarz.

   --- Neuer Versicherungsvertrag und Kennzeichenwechsel ---

Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres am 01. März 2021 benötigen alle oben genannten Fahrzeuge eine neue Haftpflicht-Versicherung mit dem ab diesem Tag gültigen blauen Versicherungskennzeichen. Die zuvor schwarzen Kennzeichen verlieren am 28. Februar 2021, 24.00 Uhr, ihre Gültigkeit.

   --- Ohne Versicherungsschutz zu fahren ist eine Straftat ---

Wer nach dem Stichtag weiterhin mit dem schwarzen, statt dem blauen Versicherungskennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum (dazu gehören übrigens auch Feldwege und andere öffentlich zugänglichen Orte wie Parkplätze oder Tankstellen) unterwegs ist, muss nicht nur mit einem Verwarnungsgeld für den Kennzeichenverstoß (falsches Kennzeichen) rechnen, wenn für das Fahrzeug gleichzeitig auch tatsächlich kein aktueller Haftpflicht-Versicherungsvertrag mehr besteht. In § 6 legt das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) fest, dass es strafbar ist, ein Fahrzeug ohne Versicherung in Betrieb zu nehmen. Damit wird beim Fahren ohne Versicherungsschutz dann kein Bußgeld fällig. Stattdessen kommt es zu einem Strafverfahren, an dessen Ende sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe, in der Regel auch Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei stehen können. Besteht der Verdacht einer vorsätzlichen Tat, ergibt sich für die Polizei sogar die Möglichkeit, das kontrollierte Fahrzeug sicherzustellen.

   --- Zusätzliche, oft kaum bedachte Folgen ---

Gerade für junge Fahranfänger können sich aus einer solchen Straftat Konsequenzen mit weitreichenden, zuvor oft unbedachten Folgen ergeben:

   -	Wenn sich durch eine solche Tat zu viele Punkte in Flensburg 
addieren, muss der Beschuldigte nicht nur mit einem Fahrverbot 
rechnen, sondern auch erst einmal Abstand vom Führerschein - selbst 
anderer Fahrklassen - nehmen.
   -	Wer eine solche Straftat begeht, der muss damit rechnen, dass er
keine Zulassung zu einer möglicherweise bald geplanten 
Führerscheinprüfung erhält.
   -	Der Eintrag einer solchen Straftat ins persönliche 
Führungszeugnis kann für Einige zum Hindernis werden, wenn dieses 
Zeugnis beispielsweise für das Ergreifen eines Berufs vorgelegt 
werden muss. Dann steht es dem Arbeitgeber zu, die geprüfte 
Einstellung unter Hinweis auf dieses Delikt zu verweigern. Für 
Personen des öffentlichen Dienstes zieht ein solches Handeln sogar 
disziplinarische Konsequenzen nach sich.
   --- Nur noch wenige Tage: Polizei warnt deshalb rechtzeitig ---

Wegen langjähriger polizeilicher Erfahrungen, wonach leider immer wieder einige Fahrzeughalter und -führer den jährlich wiederkehrenden Versicherungswechsel am 01. März vergessen und dabei übersehen, welche gravierenden Auswirkungen dies haben kann, macht die Kreispolizeibehörde Mettmann rechtzeitig und ausdrücklich auf den in Kürze bevorstehenden Stichtag und seine Folgen aufmerksam.

Wer sein Fahrzeug der vorgenannten Art auch ab dem 01. März 2021 weiterhin im öffentlichen Verkehr nutzen will, braucht dann unbedingt ein neues blaues Versicherungskennzeichen mit gültiger Haftpflicht-Versicherung, die bei allen Kraftfahrtversicherern oder Versicherungsvermittlern aktuell abgeschlossen werden kann. Das Kennzeichen kann bei manchen Versicherungen mittlerweile auch schon online beantragt werden.

   --- Neu ab 2021: Klebefolie statt Blechkennzeichen ---

Mit dem Schilderwechsel am 1. März 2021 starten das Bundesverkehrsministerium und einzelne Kfz-Versicherer ein Pilotprojekt, bei dem sich Mofa- und Mopedfahrer gegen die herkömmlichen Kennzeichen aus Aluminium- oder Stahlblech und für eine Klebefolie entscheiden können. Bei den neuen Folienkennzeichen wird eine Trägerplatte aus Kunststoff für mehrere Jahre verwendet, nur die oberste dünne Plastikschicht wird gewechselt. Diese Folien haben ein eingearbeitetes Hologramm und sind damit fälschungssicher. Langfristig soll, nach einem positiven Abschluss des Pilotprojekts, die Klebefolie die bisherigen Schilder ersetzen; für E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge gibt es schon seit ihrer Zulassung im Jahr 2019 ausschließlich Folienkennzeichen.

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/
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