POL-ME: Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet - Kreis Mettmann - 2103128
Mettmann (ots)
Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten. Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.
In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende ungeklärte Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten:
--- Velbert ---
Am Mittwochmorgen des 24.03.2021, um 10.50 Uhr, kam es auf der Alte Poststraße im Velberter Ortsteil Nierenhof zu einer Verkehrsunfallflucht. Eine jugendliche Zeugin sah einen nicht genauer beschriebenen weißen Kleinlastwagen eines Paketdienstes, der in Höhe des Hauses Nr. 61 mit lautem Knall gegen einen am Fahrbahnrand aufgestellten Blumenkübel prallte und diesen bergab noch mehrere Meter mitschleifte. Danach fuhr der weiße Paketwagen auch noch mehrere Meter weiter, bevor dessen Fahrer in Höhe eines örtlichen Kreisverkehrs stoppte, ausstieg, den Frontschaden an seinem Fahrzeug beschaute, dann aber wieder einstieg und davonfuhr. Ohne sich um den geschätzten Sachschaden in Höhe von 200,- Euro am städtischen Blumenkübel zu kümmern, flüchtete der Unbekannte mit seinem Fahrzeug vom Unfallort.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Velbert, Telefon 02051 / 946-6110, jederzeit entgegen.
--- Wülfrath ---
In der Zeit vom Montagabend des 22.03., 18.00 Uhr, bis zum Mittwochvormittag des 24.03.2021, 10.30 Uhr, parkte der graue PKW VW Golf einer Düsseldorfer Fahrschule (Düsseldorfer Kennzeichen) auf der Tannenberger Straße in Wülfrath, in Höhe des Hauses Nr. 7 am Fahrbahnrand. In dieser Zeit wurde der Golf von einem bislang noch unbekannten anderen Fahrzeug im linken, seitlichen Frontbereich angefahren und erheblich beschädigt. Obwohl dabei am Kotflügel des VWs ein geschätzter Karosserie- und Lackschaden in Höhe von 3.000,- Euro entstand, entfernte sich der noch unbekannte Verursacher mit seinem Fahrzeug dennoch unerlaubt vom Unfallort ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen. Von der Polizei am beschädigten Fahrschulwagen gesicherte gelbe Fremdfarbe ist bisher erster, aber auch noch einziger Hinweis auf das unfallflüchtige Fahrzeug.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Wülfrath, Telefon 02058 / 9200-6180, jederzeit entgegen.
--- Hilden ---
In der Zeit vom Montagabend des 22.02., 20.00 Uhr, bis zum Dienstagmorgen des 23.03.2021, 08.30 Uhr, kam e an der St.-Konrad-Allee in Hilden zu einer Verkehrsunfallflucht. In dieser Zeit parkte ein grauer PKW Daimler Vito auf dem großen Mittelstreifen, zwischen den beiden Richtungsfahrbahnen der, in Höhe des Hauses Nr. 20, als er von einem bislang noch unbekannten anderen Fahrzeug im rechten Frontbereich angefahren und dabei nicht unerheblich beschädigt wurde. Obwohl hierbei allein am rechten vorderen Kotflügel des Vitos ein geschätzter Karosserie- und Lackschaden in Höhe von 2.000,- Euro entstand, flüchtete der noch unbekannte Verursacher mit seinem Fahrzeug vom Unfallort ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Hilden, Telefon 02103 / 898-6410, jederzeit entgegen.
--- Hinweise und Tipps der Polizei ---
Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:
- Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
- Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
- Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren. Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.
- Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.
- Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg versprechend.
- Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.
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