POL-ME: Zwei Verletzte bei Brand einer Gartenlaube: Polizei geht nach ersten Erkenntnissen von fahrlässiger Brandstiftung aus - Langenfeld - 2111016
Mettmann (ots)
Wie die Feuerwehr der Stadt Langenfeld bereits in einer eigenen Pressemeldung berichtet hat, kam es am Dienstagabend (2. November 2021) in Langenfeld-Reusrath zu dem Brand einer Gartenlaube. Dabei wurden zwei junge Männer (22 und 21 Jahre alt) verletzt - einer von ihnen schwer. Die Polizei hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen und geht nach ersten Erkenntnissen davon aus, dass das Feuer durch eine fahrlässige Brandstiftung entstanden ist.
Folgendes war nach dem aktuellen Ermittlungsstand geschehen:
Am Dienstagabend hatten sich zwei junge Männer aus Langenfeld in der Gartenlaube der Eltern des 22-Jährigen an der Alten Schulstraße aufgehalten. Dabei sollen sie ersten Erkenntnissen zufolge mit einem Gasbrenner hantiert haben, wobei es dabei gegen 20:20 Uhr zu einer Verpuffung an einer Gasflasche gekommen sein soll. Hierbei fing nicht nur die Gartenlaube Feuer, sondern auch zwei Anbauten.
Kurz darauf wurde die Feuerwehr der Stadt Langenfeld alarmiert. Die Wehrleute waren schnell vor Ort und konnten durch ihren Einsatz verhindern, dass der große Brand auf ein benachbartes Waldstück übergriff. Kräfte der Polizei waren ebenfalls im Einsatz, um die Opladener Straße zur Sicherung der Arbeiten der Feuerwehr abzusperren.
Die beiden jungen Männer mussten vor Ort in einem Rettungswagen der Feuerwehr behandelt werden. Anschließend wurden sie ins Krankenhaus gefahren, wo der 22-Jährige vorsorglich stationär aufgenommen wurde. Der 21-Jährige konnte das Krankenhaus nach einer ambulanten Behandlung wieder verlassen.
Die Gartenhütte brannte unterdessen komplett ab. Wie hoch der Sachschaden insgesamt ist, steht aktuell jedoch noch nicht fest. Ebenso sind die Ermittlungen zur Brandursache noch nicht gänzlich abgeschlossen, da die beiden jungen Männer noch nicht von der Polizei zur Sache befragt werden konnten. Daher dauern die Ermittlungen zur Sache noch nach wie vor an.
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