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POL-ME: Gas mit Bremse verwechselt - 75-Jährige fährt in Hauswand - Heiligenhaus - 2201097

POL-ME: Gas mit Bremse verwechselt - 75-Jährige fährt in Hauswand - Heiligenhaus - 2201097
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Mettmann (ots)

Wie die Feuerwehr Heiligenhaus bereits in eigener Pressemitteilung berichtete (siehe folgenden Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/116231/5123808), verwechselte am Montagmittag (17. Januar 2022) eine 75-jährige Ratingerin an ihrem Mercedes GLK das Gas- mit dem Bremspedal. Sie prallte mit ihrem Fahrzeug gegen eine Hauswand an der Straße Am Hangstein in Heiligenhaus. Bei dem Zusammenstoß wurde die Fahrzeugführerin glücklicherweise nicht verletzt, jedoch entstand ein erheblicher Sachschaden. Die Polizei ermittelt.

Das war geschehen:

Gegen 12:55 Uhr hatte eine 75-jährige Ratingerin die Absicht, mit ihrem Fahrzeug, einem Mercedes GLK, rückwärts von einer Parkfläche an der Straße Am Hangstein in Heiligenhaus auszuparken.

Nach eigenen Angaben verwechselte sie, aus bisher ungeklärter Ursache, bei der Anfahrt das Gas- mit dem Bremspedal und fuhr mit hoher Geschwindigkeit rückwärts. Nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen drehte sich das Fahrzeug und prallte seitlich gegen eine Hauswand.

Die 75-Jährige blieb glücklicherweise unverletzt und wurde vor Ort durch die hinzugezogenen Rettungskräfte nach ambulanter Behandlung entlassen. Durch die Wucht des Aufpralls wurde sowohl der Mercedes Benz als auch das Gebäude jedoch schwer beschädigt.

Die Einsatzkräfte der Feuerwehr mussten die Hauswand stabilisieren und abstützen, nachdem ein Statiker das Objekt als einsturzgefährdet eingestuft hatte. Für die Dauer der Unfallaufnahme sowie der anschließenden Sicherung musste die Straße Am Hangstein vollständig gesperrt werden.

Die Beamten stellten den Führerschein der 75-Jährigen sicher und leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung durch eine bestehende Fahrunsicherheit ein.

Die Schadenshöhe an dem betreffenden Gebäude schätzen die Beamten auf circa 30.000 Euro. Der Schaden an dem Fahrzeug der 75-Jährigen wird mit mindestens 5.000 Euro beziffert.

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

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