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POL-ME: Zwei Personen bei Zusammenstoß im Gegenverkehr verletzt - Ratingen - 2203003

POL-ME: Zwei Personen bei Zusammenstoß im Gegenverkehr verletzt - Ratingen - 2203003
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Mettmann (ots)

Am Montagmittag (28. Februar 2022) geriet ein 50-jähriger Velberter mit seinem VW Polo, aus bisher ungeklärter Ursache, auf der Brachter Straße in Ratingen in den Gegenverkehr und stieß dort mit zwei entgegenkommenden Fahrzeugen zusammen. Zwei Fahrzeugführer mussten zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. Die Polizei schätzt den entstandenen Gesamtsachschaden auf mindestens 11.000 Euro.

Das war geschehen:

Gegen 13:00 Uhr befuhr ein 50-jähriger Velberter mit seinem VW Polo die Brachter Straße in Richtung Ratingen-Homberg. Nach Zeugenangaben wechselte der Fahrzeugführer, aus bisher ungeklärter Ursache, in Höhe einer am Ortseingang gelegenen Tankstelle den Fahrstreifen nach links und geriet in den Gegenverkehr. Hier stieß er mit einem ihm entgegenkommenden Skoda eines 49-jährigen Mannes aus Kleve zusammen. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der VW Polo in einen dem Skoda nachfolgenden Ford Transit einer 36-jährigen Wuppertalerin geschleudert.

Bei dem Verkehrsunfall wurden sowohl der 49-jährige Skodafahrer als auch die 36-jährige Fordfahrerin verletzt und mussten zur weiteren medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden.

Im Rahmen der Unfallaufnahme gab der 50-jährige Velberter an, dass er durch die tiefstehende Sonne geblendet gewesen sei und aus diesem Grund in den Gegenverkehr geraten war. Erste Ermittlungen vor Ort widerlegten die Angaben des Mannes. Nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Fahrer durch die Nutzung seines Mobiltelefones abgelenkt war und hierdurch der Zusammenstoß verursacht wurde. Die Beamten stellten das Mobiltelefon des Velberters zur Beweissicherung sicher.

Alle beteiligten Fahrzeuge wurden durch den Zusammenstoß so schwer beschädigt, dass sie nicht mehr fahrbereit waren und abgeschleppt werden mussten. Die Beamten schätzen den entstandenen Gesamtsachschaden auf mindestens 11.000 Euro.

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