POL-ME: Die Polizei erinnert: Grüne Versicherungskennzeichen sind seit dem 1. März 2022 Pflicht - Kreis Mettmann - 2202074
Mettmann (ots)
Wie die Kreispolizeibehörde Mettmann bereits Ende Februar in einer eigenen Pressemeldung berichtete, sind seit dem 1. März 2022 für alle Mopeds, Motorroller und sonstigen Kleinkrafträder (sowie bestimmte E-Roller, Pedelecs, Segways etc.) mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h die grünen Versicherungskennzeichen Pflicht (siehe Pressemeldung OTS 2202117; siehe Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43777/5155764).
Wie die beiden für den Kreis Mettmann zuständigen Verkehrskommissariate der Kreispolizeibehörde Mettmann nun berichten, wurden seit dem 1. März 2022 bereits über 50 Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer von Motorrollern, Mopeds, Pedelecs und E-Scootern angetroffen, die noch ein blaues Versicherungskennzeichen an ihrem Fahrzeug angebracht hatten.
Die Polizei stellt abermals klar:
Wer nach dem Stichtag weiterhin mit dem blauen, statt dem grünen Versicherungskennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum (dazu gehören übrigens auch Feldwege und andere öffentlich zugänglichen Orte wie Parkplätze oder Tankstellen) unterwegs ist, muss nicht nur mit einem Verwarnungsgeld für den Kennzeichenverstoß (falsches Kennzeichen) rechnen, wenn für das Fahrzeug gleichzeitig auch tatsächlich kein aktueller Haftpflicht-Versicherungsvertrag mehr besteht.
In § 6 legt das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) fest, dass es strafbar ist, ein Fahrzeug ohne Versicherung in Betrieb zu nehmen. Damit wird beim Fahren ohne Versicherungsschutz dann kein Bußgeld fällig. Stattdessen kommt es zu einem Strafverfahren, an dessen Ende sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe, in der Regel auch Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei stehen können. Besteht der Verdacht einer vorsätzlichen Tat, ergibt sich für die Polizei sogar die Möglichkeit, das kontrollierte Fahrzeug sicherzustellen.
--- Zusätzliche, oft kaum bedachte Folgen ---
Gerade für junge Fahranfänger können sich aus einer solchen Straftat Konsequenzen mit weitreichenden, zuvor oft unbedachten Folgen ergeben:
- Wenn sich durch eine solche Tat zu viele Punkte in Flensburg addieren, muss der Beschuldigte nicht nur mit einem Fahrverbot rechnen, sondern auch erst einmal Abstand vom Führerschein - selbst anderer Fahrklassen - nehmen.
- Wer eine solche Straftat begeht, der muss damit rechnen, dass er keine Zulassung zu einer möglicherweise bald geplanten Führerscheinprüfung erhält.
- Der Eintrag einer solchen Straftat ins persönliche Führungszeugnis kann für Einige zum Hindernis werden, wenn dieses Zeugnis beispielsweise für das Ergreifen eines Berufs vorgelegt werden muss. Dann steht es dem Arbeitgeber zu, die geprüfte Einstellung unter Hinweis auf dieses Delikt zu verweigern. Für Personen des öffentlichen Dienstes zieht ein solches Handeln sogar disziplinarische Konsequenzen nach sich.
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