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POL-ME: Senior durch Schockanruf um fünfstelligen Bargeldbetrag betrogen - Wülfrath - 2203097

POL-ME: Senior durch Schockanruf um fünfstelligen Bargeldbetrag betrogen - Wülfrath - 2203097
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Mettmann (ots)

Am Dienstag, 15. März 2022, hat ein 79-jähriger Wülfrather einen sogenannten Schockanruf eines Betrügers erhalten. Der Anrufer gab sich am Telefon als Polizeibeamter aus und erbeutete bei dieser perfiden Masche einen fünfstelligen Bargeldbetrag von dem hilfsbereiten Senior. Die Polizei hat Ermittlungen eingeleitet und nimmt diesen Vorfall zum Anlass, um noch einmal eindringlich vor den unterschiedlichen Maschen der Trickbetrüger zu warnen.

Das war geschehen:

Gegen 10:30 Uhr erhielt der Senior den Anruf eines vermeintlichen Kriminalbeamten. Der Anrufer täuschte vor, dass die Tochter des Wülfrathers einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und bot - gegen die Zahlung einer Kaution - die Abwendung eines sofortigen Gefängnisaufenthaltes der Tochter an. Der geschockte Senior sicherte eine Zahlung zu und der vermeintliche Beamte forderte zunächst 130.000 Euro. Als der Wülfrather angab, über eine solche Bargeldsumme nicht zu verfügen, stimmte der professionell agierende Betrüger der Aushändigung einer fünfstelligen Bargeldsumme zu. Zur Untermauerung der Forderung vernahm der Senior im Hintergrund des Telefonates die weinende Stimme seiner vermeintlichen Tochter, die ihn um Hilfe bat.

Gegen 12:30 Uhr übergab der hilfsbereite und völlig geschockte 79-Jährige den geforderten Betrag an eine circa 30 Jahre alte, 160cm große Frau, welche ein europäisches Erscheinungsbild hatte und kurze blonde Haare trug an seiner Wohnungstür.

Erst später hielt der Senior Rücksprache mit einem weiteren Familienmitglied, wobei der Betrug auffiel. Der Wülfrather informierte folgerichtig die Polizei, welche ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges einleitete. Sofort eingeleitete polizeiliche Fahndungsmaßnahmen im Umfeld verliefen leider ergebnislos.

Die Polizei möchte den Vorfall zum Anlass nehmen, um eindringlich vor den unterschiedlichen Maschen der zum Teil perfide agierenden Betrüger zu warnen.

Die Polizei rät:

Die Polizei oder auch die Staatsanwaltschaft wird am Telefon keine Kaution zur Abwendung eines sofortigen Gefängnisaufenthaltes für einen Angehörigen fordern. Auch werden Beamte Sie niemals über Ihre Vermögensverhältnisse ausfragen oder gar Bargeld oder sonstige Wertgegenstände in eine vermeintliche "sichere Verwahrung" nehmen. Wenn Sie einen solchen Anruf erhalten, legen Sie einfach auf! Rufen Sie in einem solchen Fall die echte Polizei von ihrem eigenen Haustelefon unter der 110 an!

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

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