POL-ME: Hund vor Fahrrad gelaufen: Radlerin leicht verletzt - Polizei ermittelt und bittet um Hinweise - Langenfeld - 2205029
Mettmann (ots)
Bereits in der vergangenen Woche, am Donnerstag (28. April 2022), ist in Langenfeld eine Radfahrerin nach einem Unfall leicht verletzt worden. Nach dem derzeitigen Stand der Unfallermittlungen war ihr der Hund eines bislang nicht bekannten Mannes während der Fahrt vor das Rad gelaufen, weshalb die 24-jährige Langenfelderin gestürzt war. Nachdem die Frau den Vorfall erst am Dienstag (2. Mai 2022) zur Anzeige gebracht hatte, ermittelt nun die Polizei und bittet um sachdienliche Hinweise.
Folgendes war nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse geschehen:
Gegen 13:40 Uhr war die Langenfelderin mit ihrem Fahrrad entlang der Straße "Rietherbach" gefahren, als ihr auf Höhe des Hofladens an der Hausnummer 84 plötzlich aus einem Gebüsch ein nicht angeleinter mittelgroßer schwarz-brauner Hund vor das Fahrrad gesprungen sein soll. Die Radfahrerin wurde hierbei derart erschreckt, dass sie zu Boden stürzte, wobei sie nicht nur am Knöchel verletzt, sondern auch ihr Fahrrad beschädigt wurde.
Wenig später erschien der Hundehalter an der Unfallörtlichkeit. Obwohl die Frau zur Schadensregulierung um die persönlichen Angaben des Mannes bat, soll dieser sie mit den Worten "so etwas passiere nun einmal" stehen gelassen haben und mit seinem Hund davon gegangen sein. Die Frau schob daraufhin ihr nicht mehr fahrbereites Fahrrad nach Hause, ehe sie ein Krankenhaus aufsuchte, welches sie jedoch nach einer ambulanten Behandlung wieder verlassen konnte.
Erst einige Tage später, am Dienstag (2. Mai 2022), brachte sie den Vorfall bei der Polizei zur Anzeige, sodass die Beamten keine aktuelle Fahndung nach dem Unfallflüchtigen mehr einleiten konnten.
Deshalb versucht die Polizei nun auf diesem Wege, nach Zeugen oder sachdienlichen Hinweisen zu dem Hundehalter zu gelangen. Dieser wird wie folgt beschrieben:
- männlich - etwa 68 bis 72 Jahre alt - circa 1,70 bis 1,75 Meter groß - trug eine blaue Jeanshose sowie einen schwarzen Hut - sprach akzentfreies Hochdeutsch
Die Polizei fragt:
Wer kann Angaben zu dem Hundehalter machen oder hat unter Umständen sogar den Unfall beobachtet? Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Langenfeld jederzeit unter der Rufnummer 02173 288-6310 entgegen.
Zudem nimmt die Polizei diesen Unfall zum Anlass, um klarzustellen, dass Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen sind, dass von ihnen keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder anderen Tieren ausgeht. Dies gilt insbesondere auch im Straßenverkehr sowie auf sonstigen Verkehrsflächen. Darüber hinaus regelt das Landeshundegesetz NRW, dass Hunde an bestimmten Orten (Verkehrsflächen, Fußgängerzonen, Einkaufsbereichen, Parks, Grünanlagen, Spielplätzen, bei Menschenansammlungen und in öffentlichen Gebäuden) zu einer Vermeidung von Gefahren an geeigneten Leinen zu führen sind. Ausgenommen sind hiervon nur ausgewiesene Hundeauslaufbereiche.
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