POL-ME: Verdacht des illegalen Fahrzeugrennens: Beteiligter mit 1,2 Promille - Polizei stellte Fahrzeug sicher - Monheim am Rhein - 2205163
Mettmann (ots)
In der Nacht zu Mittwoch (25. Mai 2022) hat die Polizei in Monheim am Rhein das Auto eines 18-Jährigen beschlagnahmt. Der junge Monheimer steht unter dem Verdacht, sich im betrunkenen Zustand mit einem 19-jährigen Monheimer auf der Rheinpromenade ein illegales Fahrzeugrennen geliefert zu haben.
Folgendes war nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen geschehen:
Gegen 1 Uhr nachts waren zwei Polizeibeamte im Rahmen ihrer nächtlichen Streife entlang der Rheinpromenade unterwegs, als ihnen zwei Autofahrer (in einem Peugeot 206 und eine Mercedes CLK) auffielen, die mit überhöhter Geschwindigkeit in sehr engem Abstand in Richtung Düsseldorf unterwegs waren. Hierbei verlor auf Höhe eines Kreisverkehrs der verfolgende Peugeot-Fahrer beinahe die Kontrolle über sein Fahrzeug, als das Heck des Peugeots ausbrach. Glücklicherweise kam es hierbei aber nicht zu einem Unfall.
Daraufhin forderten die Polizeibeamten die beiden Autofahrer unmissverständlich per Blaulicht und optischer Anzeige sowie durch Hupen und Martinshorn zum Anhalten auf. Hierauf reagierten die Autofahrer jedoch nicht - vielmehr fuhren beide in hohem Tempo rund 650 Meter weiter, ehe sie schlussendlich auf den Parkplatz am "Monberg" abbogen, wo sie von der Polizei eingeholt und kontrolliert werden konnten.
Hierbei stellten die Polizisten fest, dass es sich bei den beiden Autofahrern um zwei junge Monheimer im Alter von 18 und 19 Jahren handelte. Der 18-Jährige konnte nicht nur keinen Führerschein vorweisen, sondern stand augenscheinlich auch noch unter erheblichem Alkoholeinfluss. Ein bei ihm vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,2 Promille (0,62 mg/l). Zudem war sein Peugeot wegen eines nicht bestehenden Versicherungsschutzes zur Fahndung ausgeschrieben.
Die Konsequenzen für den 18-Jährigen:
Er musste mit zur Wache, wo sich zudem auch der Verdacht ergab, dass der 18-Jährige auch unter dem Einfluss von Drogen stand. Daher wurde ihm zur weiteren Beweisführung eine Blutprobe entnommen. Außerdem erhärtete sich aufgrund einer ersten Befragung der Verdacht, dass der junge Monheimer vorsätzlich im Sinne von §315 StGB an einem illegalen Fahrzeugrennen teilgenommen hat, weshalb auch sein Auto als Tatmittel sichergestellt wurde. Gegen ihn wurden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Auch für den Fahrer des Mercedes gab es Konsequenzen: Er musste seinen Führerschein abgeben und sieht sich nun mit einem Verfahren konfrontiert.
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