POL-ME: Nach Auseinandersetzung in Wohnung - Polizei stellt Cannabis sicher - Mettmann - 2208017
Mettmann (ots)
Wegen einer körperlichen Auseinandersetzung am frühen Donnerstagmorgen des 04. August 2022 in einer Wohnung an der Berliner Straße in Mettmann riefen Beteiligte die Polizei. Die Beamten stellten im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme Cannabisgeruch in der Wohnung fest und konnten 150g Cannabis sowie Konsum- und Verkaufsutensilien sicherstellen.
Das war geschehen:
Gegen 05:40 Uhr alarmierte eine 23-jährige Hildenerin die Polizei, nachdem es in einer Wohnung an der Berliner Straße zu einer Auseinandersetzung gekommen war. Als die Beamten an der Einsatzörtlichkeit eintrafen, gaben sowohl die Hildenerin als auch der 19-jährige Wohnungsinhaber an, dass die sechsköpfige Gruppe nach einer gemeinsamen Feier am Abend zur Wohnung des Mettmanners gegangen sei.
Hier sei es - aus bisher ungeklärter Ursache - plötzlich zu einem Streit und anschließend zu einer wechselseitigen körperlichen Auseinandersetzung gekommen, in dessen Verlauf einer der Gäste einen 23-jährigen Kölner durch einen Schlag mit einer Flasche am Kopf verletzte. Der unbekannte Schläger floh anschließend unerkannt in unbekannte Richtung.
Ebenfalls alarmierte Rettungssanitäter versorgten den Kölner erstmedizinisch und brachten ihn zur weiteren Versorgung in ein Krankenhaus.
Der unbekannte Schläger kann von den Zeugen folgendermaßen beschrieben werden:
- circa 180 cm groß - schlanke Statur - dunkle Haare - westeuropäisches Erscheinungsbild - bekleidet mit einer schwarzen Hose und einem schwarzen T-Shirt - trug eine Bauchtasche
Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen einer gefährlichen Körperverletzung ein. Bei der Befragung der Zeugen stellten sie im Schlafzimmer der Wohnung einen auffallenden Cannabisgeruch fest. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wuppertal wurde die Wohnung des 19-Jährigen nach Beweismitteln durchsucht. Die Beamten stellten circa 160g Cannabis sowie Konsum- und Verkaufsutensilien sicher.
Gegen den 19-jährigen Mettmanner wurde zusätzlich ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln eingeleitet und die Kriminalpolizei übernahm die weitere Bearbeitung.
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