POL-ME: Kurze Tunnelsperrung nach Verkehrsunfall mit Trunkenheit - Velbert - 2208029
Mettmann (ots)
Am späten Sonntagabend des 07.08.2022, gegen 22.00 Uhr, kam es im Straßentunnel der Dr.-Karl-Glinz-Straße, im Velberter Ortsteil Langenberg, zu einem Auffahrunfall mit Personenschaden. Für die Dauer der Rettungs-, Bergungs-, Unfallaufnahme- und Aufräumarbeiten musste der Tunnel für mehrere Minuten komplett gesperrt der innerörtliche Verkehr umgeleitet werden.
Dies war geschehen:
Zur Unfallzeit hatte der 34-jährige Fahrer eines weißen Sattelzuges Scania CV, mit Duisburger Kennzeichen (DU-), den Langenberger Tunnel in Richtung Bonsfeld befahren. Am Tunnelausgang musste der Berufskraftfahrer aus Solingen seinen 40-Tonner vor roter Ampel anhalten. Ein dem Sattelzug unmittelbar folgender 58-jähriger Audi-Fahrer aus Bochum brachte sein blaues, offen gefahrenes Audi 80 Cabriolet mit Bochumer Kennzeichen (BO-) hinter dem LKW gerade zum Stillstand, als ein schwarzer PKW VW Passat mit Mettmanner Kennzeichen (ME-) von hinten auffuhr. Dessen 43-jähriger Fahrer aus Velbert war nach eigenen Angaben nur einen kurzen Moment abgelenkt gewesen, weil er etwas auf seinem Handy nachschauen wollte. Der Passat prallte mit so großer Wucht in das Heck des Audis, dass das Cabrio auch noch in das Heck des Sattelzuges geschleudert wurde. Trotz angelegter Sicherheitsgurte und ausgelöster Airbags wurden dabei der Audi-Fahrer und zwei 53- und 57-jährige Mitfahrerinnen aus Bochum jeweils leicht verletzt. Alle drei wurden deshalb mit Rettungswagen zur ambulanten ärztlichen Behandlung in ein Hattinger Krankenhaus gebracht. Alle weiteren Unfallbeteiligten blieben nach eigenen Angaben unverletzt.
Der nicht mehr fahrbereite Audi musste geborgen und abgeschleppt werden. Der an allen drei Fahrzeugen entstandene Gesamtsachschaden wird auf 21.000,- Euro geschätzt.
Bei der polizeilichen Unfallaufnahme stellte sich dann heraus, dass der 43-jährige Unfallverursacher aus Velbert unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von rund 2,5 Promille (1,25 mg/l). Deshalb leitete die Velberter Polizei ein Strafverfahren gegen den 43-jährigen Passat-Fahrer ein. Zur Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Den Führerschein des Beschuldigten, dem parallel dazu jedes weitere Führen von Kraftfahrzeugen ausdrücklich untersagt wurde, stellten die eingesetzten Polizeibeamten sicher. Der noch fahrbereite VW Passat wurde von alarmierten Angehörigen des Beschuldigten am Unfallort abgeholt.
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