POL-ME: Betrunken und ohne Führerschein Verkehrsunfallflucht begangen - Langenfeld - 2208043
Mettmann (ots)
Am Dienstagnachmittag, 09. August 2022, verursachte ein 37-jähriger Langenfelder auf der Straße "Hardt" in Langenfeld einen Verkehrsunfall. Er flüchtete von der Unfallörtlichkeit und konnte von den alarmierten Beamten auf der Schneiderstraße gestoppt werden. Da der Langenfelder erheblich alkoholisiert war und keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen konnte, leiteten die Beamten gleich mehrere Strafverfahren ein.
Das war geschehen:
Gegen 15:15 Uhr alarmierte ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Polizei, nachdem ein vorausfahrender Fahrer eines Nissan Micra in Schlangenlinien die Straße "Hardt" aus Richtung Autobahn kommend befuhr. In Höhe eines Tankstellengeländes hatte der Fahrzeugführer zunächst augenscheinlich die Absicht, auf das Gelände aufzufahren. Stattdessen befuhr er jedoch den Gehweg, wo er mit einer Grundstücksmauer kollidierte. Ohne sich um eine Schadensregulierung zu bemühen, setzte der Fahrer seine Fahrt fort und bog anschließend von der Straße "Hardt" nach rechts auf die Schneiderstraße ab. Hierbei missachtete er die bereits seit mehreren Sekunden Rotlicht zeigende Ampel. Die zu diesem Zeitpunkt an der Einsatzörtlichkeit eingetroffenen Beamten versuchten den Fahrzeugführer mittels Haltesignal und Signalhorn zu stoppen.
Der Fahrzeugführer des Nissan Micra missachtete die polizeilichen Anweisungen und fuhr, deutlich erkennbar mit einem Handy in der Hand, in Schlangenlinien auf den Parkplatz eines an der Schneiderstraße gelegenen Verbrauchermarktes, wo seine Fahrt von den Beamten gestoppt wurde.
Ein noch vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest verlief mit 1,4 Promille (0,69 mg/l) bei dem 37-Jährigen positiv. Zur weiteren Beweisführung brachten die Beamten den Langenfelder zur Polizeiwache und ordneten die ärztliche Entnahme einer Blutprobe an.
Da der Langenfelder auch keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen konnte, leiteten die Beamten gleich mehrere Strafverfahren gegen den 37-Jährigen ein. Auf richterliche Anordnung wurde er zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen und sein Fahrzeug wurde auf staatsanwaltliche Anordnung als Tatmittel beschlagnahmt.
Die Beamten schätzen den am Nissan Micra entstandenen Sachschaden auf circa 4.000 Euro. Der an der Grundstücksmauer entstandene Sachschaden konnte im Rahmen der Unfallaufnahme zunächst nicht näher verifiziert werden.
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