POL-ME: Brandserie im Berliner Viertel: Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgelobt - Zeugen gesucht! - Monheim am Rhein - 2209079
Mettmann (ots)
Im Zeitraum von Samstag (23. Juli 2022) bis Sonntag (4. September 2022) haben unbekannte Täter jeweils am späten Abend im Berliner Viertel in Monheim am Rhein insgesamt 27 Autos, die dabei teilweise erheblich beschädigt wurden, in Brand gesetzt.
Die Kreispolizeibehörde Mettmann hatte darüber mehrfach berichtet, zuletzt in ihrer Pressemeldung OTS 2209030 - Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43777/5314028).
Eine Auflistung der einzelnen Brandstiftungen finden Sie hier:
Samstag, 23. Juli 2022: Zwischen 22 Uhr und 23 Uhr im Bereich der Friedenauer Straße, sowie am Berliner Platz und dem Berliner Ring.
Donnerstag, 27. Juli 2022: Zwischen 22 Uhr und 23 Uhr im Bereich Berliner Platz, Paul-Lincke-Straße und Johann-Sebastian-Bach-Straße.
Samstag, 20. August 2022: Zwischen 23 Uhr und 24 Uhr im Bereich der Walter-Kollo-Straße, der Brahmsstraße sowie des Käthe-Kollwitz-Wegs.
Mittwoch, 24. August 2022: Zwischen 23 Uhr und 24 Uhr im Bereich der Friedenauer Straße, Walter-Kollo-Straße sowie der Brahmsstraße.
Samstag, 27. August 2022: Zwischen 23 Uhr und 24 Uhr im Bereich der Friedenauer Straße, der Brahmsstraße sowie der Lichtenberger Straße
Sonntag, 4. September 2022: Zwischen 21 Uhr und 22 Uhr im Bereich der Friedenauer Straße, der Paul-Lincke-Straße sowie der Johann-Sebastian-Bach-Straße.
Die Polizei fragt:
Wer hat im Tatzeitraum oder im Vorfeld verdächtige Beobachtungen gemacht? Wer kann sonstige Angaben zu tatverdächtigen Personen machen?
Für sachdienliche Hinweise, die zur Ermittlung und rechtskräftigen Verurteilung der/des Täter/s führen, hat die Stadt Monheim am Rhein eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgesetzt.*
Sachdienliche Hinweise nimmt die mit den Ermittlungen betraute Kreispolizeibehörde Mettmann jederzeit unter der Rufnummer 02104 982-6350 entgegen.
*Hinweis: Die Belohnung ist nicht für Personen bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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