POL-ME: Trunkenheitsfahrt ohne Führerschein mit Unfall und Flucht - Monheim - 2210010
Mettmann (ots)
Am nächtlich frühen Samstagmorgen des 01.10.2022, gegen 02.40 Uhr, ereignete sich an der Baumberger Chaussee, Einmündung Berghausener Straße in Monheim am Rhein, ein schwerer Verkehrsunfall mit leichtem Personenschaden. Der Fahrer eines schwarzen PKW VW Golf mit Düsseldorfer Kennzeichen (D-) verlor auf regennasser Fahrbahn die Kontrolle über den Kombi. Aus Richtung Langenfeld kommend geriet der PKW, in der Linkskurve der abknickenden Vorfahrt zur Berghausener Straße, nach rechts von der Fahrspur ab. Der Golf prallte mit großer Wucht gegen zwei Ampelmasten. An den Ampeln und am 14 Jahre alten Golf erstand dabei erheblicher Sachschaden in einer geschätzten Höhe von mindestens 11.000,- Euro.
Der Unfallfahrer verließ nur kurze Zeit nach dem Unfall unerlaubt die Unfallstelle, ließ dort seinen beim Unfall leicht verletzten 22-jährigen Beifahrer aus Monheim zurück. Dieser wurde später mit einem von der Polizei angeforderten Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht, welches der Patient aber nach ambulanter ärztlicher Behandlung noch in der Nacht wieder verlassen konnte.
Die polizeilichen Ermittlungen führten schnell zur Identifizierung des flüchtigen Unfallfahrers. Nach Überprüfung der Wohn- und weiterer Anlaufadressen konnte der 22-jährige Düsseldorfer nur wenig später an der Hegelstraße in Monheim am Rhein angetroffen werden. Dabei stellte sich heraus, dass der 22-jährige Düsseldorfer keinen Führerschein besitzt und zur Unfallzeit unter dem Einfluss von Alkohol stand. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von annähernd 1,0 Promille (0,49 mg/l).
Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt unter Alkoholeinfluss mit Verkehrsunfall und Unfallflucht ein. Zur Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt.
Vor dem Unfall hatte sich der 22-jährige Beschuldigte den VW-Golf nach einem Disco-Besuch bei einem 24-jährigen Bekannten aus Düsseldorf ausgeliehen. Gegen diesen wurde ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet, weil er als Fahrzeughalter die Trunkenheitsfahrt ohne Führerschein als Fahrzeughalter zugelassen hatte.
Der mit Achs- und weiteren erheblichen Karosserieschäden nicht mehr fahrbereite VW-Golf wurde von der Polizei sichergestellt und abgeschleppt.
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