POL-ME: Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet - Heiligenhaus
Langenfeld - 2302095
Mettmann (ots)
In den vergangenen Tagen registrierte die Polizei im Kreis Mettmann folgende Verkehrsunfallfluchten:
--- Heiligenhaus ---
In der Zeit von Dienstagnachmittag, 21. Februar 2023, bis Freitagvormittag, 24. Februar 2023, kam es auf der Harzstraße in Heiligenhaus zu einer Verkehrsunfallflucht. Der Halter eines blauen Mercedes Benz A140 hatte sein Fahrzeug in der genannten Zeit in Höhe der Hausnummer 28 abgestellt und bemerkte am Freitagvormittag, gegen 09:30 Uhr, einen frischen Unfallschaden an der Frontstoßstange. Nach seinen Angaben kann der Schaden nur während des Parkvorgangs an der Harzstraße entstanden sein. Der Unfallverursacher hatte sich von der Unfallörtlichkeit entfernt, ohne sich um eine Schadensregulierung zu bemühen. Die Polizei schätzt die Schadenshöhe auf circa 1.000 Euro.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Heiligenhaus, Telefon 02056 / 9312-6150, jederzeit entgegen.
--- Langenfeld ---
Am Donnerstag, 23. Februar 2023, kam es auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes an der Rheindorfer Straße 48-56 in Langenfeld zu einer Verkehrsunfallflucht. Die Fahrerin eines grauen Mercedes Benz C250cdi hatte ihr Fahrzeug gegen 10 Uhr auf dem dortigen Parkplatz abgestellt. Als sie gegen 11:20 Uhr zurückkehrte, bemerkte sie einen frischen Unfallschaden am hinteren linken Kotflügel. Der Unfallverursacher hatte sich von der Unfallörtlichkeit entfernt, ohne sich um eine Schadensregulierung zu bemühen. Die Polizei konnte im Rahmen der Spurensicherung blaue Fremdfarbe von dem vermeintlichen Unfallverursacher sichern. Der an dem Mercedes Benz entstandene Schaden wird auf circa 3.000 Euro geschätzt.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Langenfeld, Telefon 02173 / 288-6310, jederzeit entgegen.
--- Hinweise und Tipps der Polizei ---
- Eine Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat!
- Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
- Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
- Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren. Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.
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