POL-ME: Nach Verkehrsunfall geflüchtet - Unfallverursacher stand augenscheinlich unter Drogen- und Alkoholeinfluss - Mettmann - 2401035
Mettmann (ots)
Am Montag, 8.Januar 2024, kam es am Mittag auf der Laubacher Straße in Mettmann zu einem Auffahrunfall, bei dem eine 45-Jährige leicht verletzt wurde und der Unfallverursacher floh.
Nach dem aktuellen Ermittlungsstand war Folgendes geschehen:
Die 45-jährige Fahrerin eines VW-Up befuhr die Laubacher Straße. Als sie auf Höhe der Einmündung der Ringstraße mit ihrem Auto zu stehen kam, um den vorrangigen Gegenverkehr passieren zu lassen, fuhr ihr ein Fahrzeug in das Heck ihres Autos. Der Unfallverursacher, ein bislang unbekannter Mann, stieg aus seinem grauen Skoda mit Mettmanner Städtekennung aus, um den Schaden zu begutachten und sich laut Aussage der 45-Jährigen nach ihrem Befinden zu erkundigen. Anschließend beabsichtigte der Mann, sich mit seinem Skoda wieder von der Unfallstelle zu entfernen.
Ein aufmerksamer Zeuge erkannte die Situation und hinderte den Unfallverursacher folgerichtig an der Weiterfahrt, indem er den Schlüssel aus dem Schloss zog. Der Unfallverursacher floh anschließend fußläufig und ließ sein Fahrzeug an der Unfallörtlichkeit zurück. Währenddessen wurde die beteiligte Fahrerin, die durch den Unfall leicht verletzt wurde, von bereits alarmierten Rettungskräften zum nächstgelegenen Krankenhaus gebracht, wo sie nach ambulanter Behandlung wieder entlassen wurde.
Die Polizei leitete eine Nahbereichsfahndung ein, die jedoch negativ verlief.
Der flüchtige Fahrer des Skodas kann wie folgt beschrieben werden:
- südländisches Aussehen - circa 1,80 Meter groß - kräftige Statur - schwarze Haare - Vollbart - diverse Tätowierungen im Halsbereich - bekleidet mit einer schwarzen Jacke
Bei anschließenden Ermittlungen an der Halteranschrift des unfallverursachenden Fahrzeugs ergaben sich Hinweise auf ein Drogenversteck. Bei einer Durchsuchung der Wohnung machten die eingesetzten Beamtinnen und Beamten folgende Feststellungen: Sie fanden Drogen, Arzneimittel und Testosteron sowie Utensilien zur Einnahme von Drogen Der Halter wurde nicht angetroffen.
Es wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort sowie Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
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