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POL-ME: Gleich zwei verkehrsuntaugliche Lkw aus dem Verkehr gezogen - Mettmann
Heiligenhaus - 2408022

POL-ME: Gleich zwei verkehrsuntaugliche Lkw aus dem Verkehr gezogen - Mettmann / Heiligenhaus - 2408022
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Mettmann (ots)

In den letzten Tagen war der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann gleich doppelt erfolgreich: In Mettmann stoppte er am Montag, 5. August 2024, einen verkehrsuntauglichen Lkw. Am Dienstag, 6. August 2024, untersagten sie einem deutlich überladenen Lkw die Weiterfahrt.

Am Montag, gegen 13:15 Uhr fiel den Einsatzkräften auf der Düsseldorfer Straße ein marode wirkender Mercedes Sprinter mit Gelsenkirchener Städtekennung auf. Daraufhin stoppten sie das circa 16 Jahre alte Fahrzeug, das bereits in der Kontrolle vor Ort erhebliche Mängel aufwies: So konnten eine defekte Feststellbremse, Beleuchtungsmängel, Korrosionen an vielen Bauteilen sowie ein erheblicher Ölverlust festgestellt werden.

Zur Prüfung der Verkehrssicherheit und Beweissicherung wurde das Fahrzeug einer Prüfstelle in Mettmann vorgestellt. Hier wurden 40 Mängel an dem Lkw festgestellt. Davon unter anderem 5 Mängel, die als äußerst gefährlich eingestuft wurden. Neben der nicht funktionierenden Feststellbremse wurde ein fehlerhaft montierter Bremsschlauch erkannt, der am Stoßdämpfer schliff und bereits erheblich beschädigt war, so dass ein Totalausfall der Bremsanlage die Folge gewesen wäre. Des Weiteren lagen erhebliche Beleuchtungs- und Karosseriemängel sowie verschlissene Reifen und defekte Airbags vor.

Die Konsequenzen für den Fahrer:

Für den 35 Jahre alten Fahrer aus Gelsenkirchen wird eine umfangreiche Anzeige gefertigt. Neben einem hohen Bußgeld erwarten ihn Punkte im Flensburger Fahreignungsregister.

Am Dienstag, 6. August 2024, fiel der Motorradstaffel auf der Ratinger Straße in Heiligenhaus ein massiv überladener Kleinlaster auf. Das Fahrzeug, ein Ford Transit mit Mettmanner Städtekennung, hatte Erde geladen. Das komplette Heck des Fahrzeugs hing nach unten.

Nach einer Anordnung zur Verwiegung des Lkw, der eine zulässige Gesamtmasse von 3.000 Kilogramm besaß, zeigte die Waage 4.460 Kilogramm an. Nach Abzug der gesetzlichen Toleranz wurde abschließend eine Überschreitung von 1.440 Kilogramm festgestellt.

Die Weiterfahrt des zu 48 Prozent überbeladenen Lkw wurde untersagt. Dem Fahrzeugführer, einem 42-jähriger Heiligenhauser, droht ein Bußgeld von mindestens 235 Euro sowie mindestens ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister.

Fragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/
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