POL-ME: Korrekturmeldung zu: "K.O.-Tropfen verabreicht? Die Polizei ermittelt" - Monheim am Rhein - 2502070
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Mettmann (ots)
In der vorangegangenen Pressemitteilung der Kreispolizeibehörde Mettmann "K.O.-Tropfen verabreicht? Die Polizei ermittelt" war eine falsche Tatörtlichkeit angegeben. Die Pressemitteilung wurde aus dem Presseportal entfernt und wird nun in geänderter Form neu veröffentlicht:
In Monheim am Rhein sollen am Samstagabend (15. Februar 2025) einer Frau im Rahmen einer Karnevalsveranstaltung K.O.-Tropfen verabreicht worden sein. Die 31-Jährige wurde im Rahmen der Anzeigenerstattung am Folgetag in ein Krankenhaus gebracht.
Die Polizei ermittelt und bittet um Hinweise. Ferner möchte die Polizei den Vorfall nutzen, um gerade jetzt, wo besonders viele Menschen in Festzelten und Gaststätten oder auch auf den Straßen Karneval feiern, vor der Verabreichung von K.O.-Tropfen zu warnen.
Das war nach bisherigen Erkenntnissen geschehen:
Am Sonntagnachmittag, 16. Februar 2025, erschien eine 31-Jährige in der Polizeiwache in Langenfeld und gab an, am Vorabend Gast auf einer Karnevalsveranstaltung im Festzelt an der Straße "Am Werth" gewesen zu sein. Im Laufe des Abends habe sie sich nach eigenen Angaben unwohl und desorientiert gefühlt und sich von der Feier selbständig nach Hause begeben.
Im Rahmen der Anzeigenaufnahme verschlechterte sich der Gesundheitszustand der 31-Jährigen, so dass diese von alarmierten Rettungskräften nach einer erstmedizinischen Versorgung zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden musste. Die Beamtinnen und Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung durch die Verabreichung von K.O.-Tropfen ein.
Im Zuge der Ermittlungen ergaben sich Hinweise, dass auch weiteren Frauen K.O.-Tropfen verabreicht worden sein sollen. Entsprechende Anzeigen liegen der Kreispolizeibehörde Mettmann bislang jedoch noch nicht vor.
Die Kriminalpolizei übernahm die weitere Bearbeitung und fragt:
Wer hat im Monheimer Festzelt verdächtige Beobachtungen gemacht oder weiß unter Umständen sogar, wer die K.O.-Tropfen verabreicht hat? Ferner bittet die Polizei potentiell weitere Geschädigte, sich mit der Polizei zur Sachverhaltsklärung in Verbindung zu setzen. Hinweise nimmt die Polizei in Monheim am Rhein jederzeit unter der Rufnummer 02173 9594-6350 entgegen.
Die Polizei warnt:
Narkose- oder Beruhigungsmittel, aber auch ein als sogenannte "Party-Droge" eingesetztes Lösungs- und Reinigungsmittel, führen zur Handlungsunfähigkeit oder Willenlosigkeit. Da die Tropfen farb- und geruchlos sind, können sie bei dem Konsum nicht erkannt werden. Es kann zu sexuellen Übergriffen oder auch Diebstählen kommen.
Seien Sie daher bei der Zubereitung von Getränken aufmerksam und nehmen Sie keine Getränke von Fremden an. Lassen Sie Ihr Getränk niemals aus den Augen und geben Sie auf aufeinander Acht. Sollten Sie oder Bekannte augenscheinlich betroffen sein, seien Sie besonders wachsam, wenn Fremde vorgeben, sich um die hilflose Person kümmern zu wollen. Ziehen Sie unbedingt ärztliche Hilfe hinzu und erstatten Anzeige bei der Polizei.
Da K.O.-Tropfen nur wenige Stunden im Blut und Urin nachgewiesen werden, ist eine schnelle Anzeigenaufnahme notwendig.
Für weitere Informationen ist ein Flyer des Ministeriums der Justiz NRW der Pressemitteilung beigefügt.
Fragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
Polizeipressestelle
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 982-1010
Telefax: 02104 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/
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