Polizeipräsidium Nordhessen - Kassel
POL-KS: Vellmar (Landkreis Kassel): Versuchter Raub auf Spaziergängerin geklärt; Zwei tatverdächtige Kinder ermittelt
Kassel (ots)
(Beachten Sie bitte auch die am 11. Oktober über OTS veröffentlichte Pressemeldung, mit der wir über den Vorfall berichteten und nach Zeugen suchten.)
Wie die für Raubdelikte zuständigen Beamten des Kasseler Kommissariats K35 berichteten, gelang es ihnen zwei 13-Jährige zu ermitteln, die im Verdacht stehen, am Abend des 10. Oktobers versucht zu haben, eine Spaziergängerin in der Grünanlage an der Ahne zu überfallen. Einen Tag später konnten die beiden durch die aufmerksamen Beamte des Polizeirevier Nord bei einem Einsatz wiedererkannt werden.
Der versuchte Raub ereignete sich am 10. Oktober, gegen 19 Uhr, in der Grünanlage an der Ahne in Niedervellmar. Das Opfer machte zwischen Brüder-Grimm-Straße und Kasseler Straße einen Spaziergang. An einem Kinderspielplatz sprachen die zwei mutmaßlichen Täter sie von hinten an. Unter Vorhalt eines Messers forderten sie Geld von der Frau, die jedoch resolut reagierte und die Täter zurückwies. Daraufhin flüchteten die beiden über eine Brücke in unbekannte Richtung. Da das Opfer während des Spaziergangs zuvor aber mehrfach auf die offensichtlich sehr jungen Räuber traf, konnte sie diese gut beschreiben.
Zwei 13-Jährige fallen bei Polizeieinsatz auf
Einen Tag nach dem Überfall, am 11. Oktober, hatten Beamte des Polizeirevier Nord in Vellmar am Nachmittag einen Einsatz wegen verdächtiger Kinder. Ein Anwohner aus dem Rheinstahlring meldete zwei Personen, die mit Kapuzen vermummt und Messer in der Hand unberechtigt auf seinem Grundstück umherliefen. Die alarmierten Polizisten trafen vor Ort auf die beiden 13-Jährigen. Wie sich dabei herausstellte, stimmte ihr Aussehen mit der Personenbeschreibung der gesuchten Räuber überein. Die weiteren Ermittlungen durch das K35 erhärteten den Tatverdacht gegen die beiden. Aufgrund ihres Alters drohen ihnen zwar keine strafrechtlichen Konsequenzen, es werden jedoch gemeinsame Gespräche mit den Eltern geführt und das zuständige Jugendamt wird entsprechend in Kenntnis gesetzt.
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