Polizeipräsidium Nordhessen - Kassel
POL-KS: Kassel - BAB 7: Autobahnpolizei stoppt überladene Kleinlaster: Gefährlich langsam an Steigung
Kassel (ots)
Gleich zwei überladene Kleinlaster zogen Beamte der Autobahnpolizei Baunatal am gestrigen Dienstag aus dem Verkehr. Beide überladenen Fahrzeuge waren auf der A 7 in Richtung Süden unterwegs. In beiden Fällen mussten die Fahrer Sicherheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro leisten, da sie aus dem Ausland stammen. Die Beamten untersagten in beiden Fällen die Weiterfahrt und sicherten die Fahrzeuge gegen die Weiterfahrt. Erst nach Umladung dürfen die Fahrzeuge wieder bewegt werden.
Gefährlich langsam am Berg
Der Erste der beiden Kleinlaster fiel gegen 11:30 Uhr einer Streife der Autobahnpolizei auf. Das Gefährt war auf der Autobahn 7 bei Kassel in Richtung Süden unterwegs. Selbst bei geringen Steigungen verlor das Fahrzeug erheblich an Geschwindigkeit. Die hinteren Zwillingsreifen walkten dabei stark. Die Beamten stoppten den Kleinlaster am Autobahnkreuz Kassel-West und fuhren anschließend mit dem 25-jährigen Fahrer aus Rumänien im Konvoi zu einer in der Nähe gelegenen LKW-Waage. Dort zeigte sich, dass der Wagen um über 1,5 Tonnen überladen war. Die Überladung von knapp 50 Prozent zog eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro nach sich. Die Beamten installierten eine Lenkradkralle, die erst wieder gelöst wird, wenn die Fahrzeuggesamtmasse dem erlaubten Wert entspricht. Ein Umladen ist also nötig, bevor der Rumäne sein Fahrzeug weiterfahren darf.
Kastenwagen 40 Prozent überladen
Gegen 18 Uhr stoppten ebenfalls Beamte der Autobahnpolizei Baunatal an der Anschlussstelle Guxhagen einen Kastenwagen mit polnischer Zulassung. Der Fahrer, ein 23-Jähriger aus Polen, folgte der anschließenden Fahrt zu einer in der Nähe liegenden LKW-Waage. Hier konnte festgestellt werden, dass das Fahrzeug rund 1,3 Tonnen zu schwer war. Die knapp 40 prozentige Überladung zog eine Sicherheitsleistung in Höhe von 265,- Euro nach sich. Auch hier sicherten die Beamten das Fahrzeug gegen eine Weiterfahrt. Auch hier gilt: Erst wenn die Ladung dem Erlaubten entspricht, darf das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr weiterbewegt werden.
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