Polizeipräsidium Nordhessen - Kassel
POL-KS: Rollerdieb auf frischer Tat ertappt: Tatverdächtiger und Freund müssen ins Gewahrsam
Kassel (ots)
Kassel-Vorderer Westen:
Eine Streife des Polizeireviers Mitte hat in der Nacht zum heutigen Freitag im Stadtteil Vorderer Westen einen mutmaßlichen Rollerdieb auf frischer Tat ertappt. Bei seiner Festnahme setzte sich der unter Alkoholeinfluss stehende 18-Jährige erheblich zur Wehr und beleidigte die Beamten aufs Übelste. Glücklicherweise wurden die Polizisten nicht verletzt. Den Tatverdächtigen brachten die Beamten zur Ausnüchterung und Verhinderung weiterer Straftaten in eine Gewahrsamszelle des Polizeipräsidiums. Dort musste letztlich auch sein gleichaltriger Freund aus Kassel übernachten, der kurz nach der Festnahme des Tatverdächtigen auf dem Polizeirevier erschien und sich in aggressiver Art und Weise nach dem 18-Jährigen erkundigte. Da sich der junge Mann mit 2,2 Promille kaum auf den Beinen halten konnte, wurde auch er ausgenüchtert.
Wie die eingesetzten Polizisten des Innenstadtreviers berichten, waren sie bei ihrer Streifenfahrt gegen 01:20 Uhr auf den dunkel gekleideten Mann aufmerksam geworden, der in der Herkulesstraße einen Roller schob. Bei Erblicken des Streifenwagens ließ er die Vespa fallen und rannte in die Goetheanlage, wo ihn die Beamten wenige Augenblicke später entdeckten. Den auf der Straße liegenden Roller, der nach bisherigen Ermittlungen einer Anwohnerin gehört, stellten die Polizisten wieder auf. Daran war ein Schaden von rund 250 Euro entstanden. Auf dem Weg in das Polizeigewahrsam geriet der 18-jährige Tatverdächtige vollkommen außer Rand und Band, versuchte sich loszureißen und trat nach den Beamten, während er sie fortwährend beleidigte und bedrohte. Da ein Atemalkoholtest bei ihm 2,6 Promille zum Ergebnis hatte, musste er sich auf dem Revier einer Blutprobe unterziehen. Gegen den jungen Mann wird nun wegen versuchten Rollerdiebstahls, Sachbeschädigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und Beleidigung ermittelt. Zudem erwartet die beiden 18-Jährigen eine Rechnung für die kostenpflichtige Übernachtung.
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