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POL-KS: Betrug durch Liebesschwindler: Polizei warnt vor Love-Scamming

Kassel (ots)

Vellmar (Landkreis Kassel):

Auch wenn das Internet eine gute Möglichkeit bietet, andere Menschen kennenzulernen, steckt doch manchmal hinter dem netten Online-Flirt ein Betrüger oder eine Betrügerin. Liebesbetrüger gehen im Netz, vor allem in den sozialen Netzwerken, besonders raffiniert vor, um ihre Opfer um den Finger zu wickeln. Gefälschte Lebensläufe, gestohlene Bilder, falsche Namen und erfundene Familientragödien sind oft erst der Anfang verhängnisvoller Affären. Über Wochen bemühen sich die Täter, das Vertrauen und die Herzen ihrer Opfer zu erobern. Wenn es soweit ist, kommen Geldforderungen oder die Bitte nach kleinen Gefallen. Dazu gehören Geldüberweisungen, Scheckannahmen oder Paketweiterleitungen. Diese Betrugsmasche wird als "Love-Scamming" bezeichnet.

In einem aktuellen Fall baute der bislang unbekannte Betrüger über eine Dating-App den Kontakt zu einer Frau aus Vellmar auf und erschlich sich über den Zeitraum mehrerer Wochen das Vertrauen und die Zuneigung seines Opfers. Er bat dann unter dem Hinweis auf eine aktuelle finanzielle Notlage um Überweisung von Geld an ein Bankkonto in der Schweiz. Die Überweisung wurde durch die hilfsbereite und mittlerweile zugetane Vellmarerin angewiesen. Nachdem er den Betrag von mehreren Tausend Euro erhalten hatte, forderte der Liebesbetrüger weiteres Geld. Dies machte das Opfer misstrauisch, woraufhin die Frau Kontakt mit der Polizei aufnahm und Anzeige erstattete.

Die Kriminalpolizei ermittelt nun gegen den bislang unbekannten Täter.

Da es sich bei der Tat nicht um einen Einzelfall handelt, möchte die Polizei folgende Hinweise geben:

Was tun, wenn ich gescammt wurde?

Ignorieren: Gehen Sie nicht auf Forderungen des Scammers ein. Überweisen Sie auf keinen Fall Geld. Lösen Sie auch keine Schecks ein oder leiten Briefe und Päckchen weiter - bewahren Sie solche auch nicht auf. Machen Sie geleistete Zahlungen, wenn noch möglich, sofort rückgängig.

Sichern: Speichern Sie alle Mails und Chat-Texte als Beweis auf einem Speichermedium wie beispielsweise Ihrem bevorzugten Cloud-Dienst, einer externen Festplatte, einem USB-Stick oder einer CD-ROM ab. Heben Sie Überweisungsbelege usw. auf. Wenn Sie es nicht selbst können, dann lassen Sie sich von computererfahrenen Bekannten und Freunden den so genannten E-Mail-Header auslesen. Daran erkennen Sie, woher die Mail geschickt wurde. Selbsthilfeseiten im Internet erklären Ihnen ebenfalls, wie Sie sich vor größerem Schaden schützen können. Wenn Sie dennoch unsicher sind, wenden Sie sich an Ihre nächstgelegene Polizeidienststelle. Dort erfahren Sie, was Sie konkret tun müssen, um alle Beweise sichern zu können.

Hilfe holen: Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Die Strafverfolgung solcher Täter ist zwar schwierig, weil sie aus dem Ausland agieren. Dennoch sollten Sie den Vorfall auf jeden Fall melden. Das ist besonders wichtig, wenn beispielsweise Banken strafrechtliche Schritte gegen Opfer unternehmen wollen, die unwissentlich gefälschte Schecks eingereicht haben. Die Polizei hilft Ihnen nicht nur dabei, Beweise für den Betrug zu sichern, sondern auch dabei den Täter / die Täter konsequent zu blockieren.

Blockieren: Brechen Sie jeglichen Kontakt ab. Antworten Sie nicht auf Mails oder Anrufe des Scammers. Am besten ist es, sich eine neue Mailadresse und Telefonnummer zuzulegen. Gefahr besteht auch für Freunde im sozialen Netzwerk und für alle Kontakte im eigenen Mailadressbuch. Denn die Täter schicken mit ihren Mails meistens auch einen Computervirus mit. Dieser scannt die Daten im Mailadressbuch und erlaubt auch sonst eine Kontrolle über den Rechner der Opfer.

Weitere Informationen zum Thema "Love-Scamming" oder "Romance-Scamming" finden Sie unter: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/scamming/

Rückfragen bitte an:

Nils Dietrichkeit
Pressestelle
Tel. 0561-910 1025

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: +49 561 910 1020 bis 23
Fax: +49 611 32766 1010
E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: +49 561-910-0
E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de

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