POL-HR: Leichtkrafträder flüchten vor Polizeikontrolle - Ein flüchtiger Täter geschnappt
Homberg (ots)
Pressemitteilung der Polizeidirektion Schwalm-Eder vom 08.05.2023:
Schwalmstadt
Leichtkrafträder flüchten vorerst vor Polizei - Ein Täter geschnappt
TZ: Sonntag, 07.05.2023, 21:20 Uhr
Am Sonntagabend flüchteten vorerst zwei Fahrer von Leichtkrafträdern vor der Polizei und versuchten sich somit einer Polizeikontrolle zu entziehen. Einer Streife der Polizeistation Schwalmstadt gelang es allerdings wenig später im Rahmen von weiteren Fahndungsmaßnahmen einen der flüchtigen Fahrer zu stellen.
Im Vorfeld waren der Streife im Stadtgebiet von Schwalmstadt im Bereich der Treysaer Straße zwei Leichtkrafträder aufgefallen, an denen teilweise die Beleuchtung defekt beziehungsweise nicht eingeschaltet war. Außerdem waren keine sichtbaren Kennzeichen an den Maschinen angebracht. Als die Polizeistreife die Leichtkrafträder anhalten und kontrollieren wollte, gaben diese Gas und flüchteten mit stark überhöhter Geschwindigkeit durch das Stadtgebiet und in die angrenzende Feldgemarkung. Hierbei wurden durch die flüchtenden Leichtkrafträder teilweise Sperrflächen, Gehwege, aber auch die Gegenfahrbahn befahren.
Wenig später entdeckte die Streife erneut eines der Leichtkrafträder, diesmal auf dem Gelände einer Tankstelle in der Friedrich-Ebert-Straße in Treysa. Erneut flüchtete der Fahrer mit stark überhöhter Geschwindigkeit vor der Polizei. Der Polizeistreife gelang es aber kurz darauf den Fahrer, kurz vor der Ortschaft Florshain, zu stoppen und zu kontrollieren.
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich um einen 16-jährigen Fahrer aus dem Schwalm-Eder-Kreis handelte, der nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Bei der weiteren Sachbearbeitung auf der Polizeistation Schwalmstadt wurde dann noch auf Grund des Verdachtes von Drogenkonsum eine Blutentnahme bei dem 16-jährigen Tatverdächtigen durchführt. Zum Zwecke der technischen Begutachtung wurde das Leichtkraftrad vorläufig sichergestellt.
Neben den Verstößen gegen die Fahrerlaubnisverordnung, des Betäubungsmittelgesetztes und des damit verbundenen Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel, wird sich der 16-Jährige auch wegen des Verdachtes des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten müssen.
Hinweise bitte an die Polizeistation Schwalmstadt unter Telefon 06691/943-0.
Jens Breitenbach, PHK -Pressesprecher-
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