POL-KB: Landkreis Waldeck-Frankenberg: Kriminalpolizei Korbach warnt vor Erpressung im Internet mit der Masche "Sextortion"
Korbach (ots)
Immer mal wieder endet ein vermeintlich harmloser Chat oder Flirt über soziale Medien in skrupellosen Erpressungen. Die Polizei des Landkreises Waldeck-Frankenberg warnt aktuell vor der sogenannten Sextortion-Masche, da sich die Fälle in letzter Zeit gehäuft haben.
Bei dem Kriminalitätsphänomen "Sextortion", ein zusammengesetztes Wort aus "Sex" und "Extortion" (Erpressung), handelt es sich um eine Erpressungsmasche im Internet. Bei dieser lernen Betroffene zunächst eine fremde Person über ein soziales Netzwerk oder eine Chatplattform kennen. Die Täter lenken die Kommunikation geschickt auf eine Video-Telefonie um. Hier werden die potentiellen Opfer dann aufgefordert, sich vor einer Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Die oftmals nur leicht bekleideten Damen oder Herren bringen ihre Gesprächspartner dazu, die selbst gefertigten Nackt- oder Masturbationsbilder bzw. -videos zu übersenden.
Führen die Opfer sexuelle Handlungen im Rahmen eines Livestreamings an sich durch, zeichnen die Täter dies vor der Kamera auf.
Im Anschluss fordern die Kriminellen Geld von den betroffenen Männern oder Frauen. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, drohen sie damit, dass die Bilder oder Videos an Familie, Freunde und Bekannte weitergeleitet und im Internet veröffentlicht werden.
In Waldecker Land traf es einen 19-jährigen Mann.
Er lernte über einen Online-Dienst eine junge Frau kennen. Nachdem sich die beiden einige Tage per Chat über eine App ausgetauscht hatten, schlug die Frau vor, dass man auf eine Video-Plattform wechseln könnte, um ein "bisschen Spaß" zu haben. Der 19-Jährige willigte ein. Beim anschließendem Video-Chat zeigte sich die Frau in Unterwäsche und forderte den jungen Mann auf, sich zu entkleiden. Dieser Aufforderung kam er nach. Nur kurze Zeit später zeigte die Frau per Video-Chat ein Video von dem entkleideten jungen Mann. Sie hatte den vorherigen Video-Chat offensichtlich aufgezeichnet. In diesem Moment war ihm klar, dass er auf eine Betrügerin hereingefallen war. Die Frau forderte ihn nun auf, 600 Euro zu zahlen, da ansonsten die Videos von ihm an seine Kontakte gesendet werden. Da der junge Mann das vermeiden wollte, handelte er mit der Frau aus, dass er 200 Euro überweist. Sie gab sich zunächst damit zufrieden, der Mann überwies das Geld. Die Betrügerin gaukelte dem Opfer vor, dass das kompromittierende Video gelöscht wurde. Kurze Zeit später forderte sie aber erneut 200 Euro. Der Mann zahlte nun nicht mehr und erstattete Anzeige bei der Polizei.
Im Frankenberger Land wurde ein 45-Jähriger Opfer eines Betrügers.
Er bekam über einen Online-Dienst Kontakt zu einem Mann. Man tauschte sich anschließend über verschieden Chat-Dienste und per Mail aus. Der 45-Jährige sandte dem Mann auch freizügige Bilder. Einige Zeit später schrieb der Betrüger, dass er 250 Euro braucht. Für den Fall der Nichtzahlung drohte er an, die freizügigen Bilder an seine Familie zu senden. Nachdem der 45-Jährige sich anfangs weigerte, ließ er sich nach weiteren Drohungen darauf ein und überwies die geforderten 250 Euro per Western Union. Der Betrüger schrieb, dass er die Bilder gelöscht habe. Nur kurze Zeit später forderte er aber noch mehr Geld, nun sollte der 45-Jährige 2.500 Euro oder wöchentlich 500 Euro überweisen. Erst jetzt entschloss sich der Geschädigte nicht mehr zu zahlen und zur Polizei zu gehen.
In den beiden geschilderten Fällen haben die Opfer der Erpressung bezahlt. Bei der Polizei im Landkreis wurden einige weitere vollendete Erpressungen, aber auch mehrere Fälle von versuchten Erpressungen, bekannt. Bei den versuchten Erpressungen haben die Opfer richtig gehandelt: Nicht gezahlt und Anzeige erstattet.
Eine gesunde Portion Misstrauen ist nicht verkehrt, um gar nicht erst in die Opferrolle zu kommen. Grundsätzlich sollte man skeptisch sein, wenn wildfremde Personen über Facebook oder andere soziale Netzwerke Kontakt suchen und zu flirten beginnen. Die Polizei gibt dazu folgende Hinweise:
- Nehmen Sie keine Freundschaftsanfragen von fremden Personen an.
- Prüfen Sie regelmäßig Ihre Account- und Privatsphäreeinstellungen.
- Seien Sie zurückhaltend mit der Veröffentlichung persönlicher Daten wie Anschrift, Geburtsdatum oder Arbeitgeber.
- Stimmen Sie nicht vorschnell einem Videochat zu.
- Im Zweifel: kleben Sie die Chatkamera zunächst ab, um lediglich verbal zu kommunizieren und das Geschehen zu beobachten.
- Stimmen Sie keinen Entblößungen oder intimen Handlungen in Videochats zu, wenn Sie die Person erst seit kurzem kennen.
- Halten Sie Betriebs- sowie Virenschutzsysteme auf Ihren online-genutzten Endgeräten immer auf dem aktuellen Stand.
Falls Sie bereits erpresst werden:
- Überweisen Sie kein Geld. Die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
- Kontaktieren Sie den Betreiber der Seite und veranlassen Sie, dass das Bildmaterial gelöscht wird.
- Brechen Sie den Kontakt zu der anonymen Person sofort ab, reagieren Sie nicht auf Nachrichten.
- Sichern Sie die Chatverläufe und Nachrichten mittels Screenshot
Dirk Richter
Kriminalhauptkommissar
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