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Polizei Korbach

POL-KB: Bad Wildungen - Stadt und Polizei Bad Wildungen führen Sicherheitstag für Zweiräder in der Fußgängerzone durch

Korbach (ots)

Die Stadt und die Polizei Bad Wildungen führen am 14. Mai 2024 im oberen Bereich der Brunnenstraße einen präventiven Sicherheitstag durch. Dabei soll schwerpunktmäßig auf die geltenden Bestimmungen für Radfahrer und E-Scooter-Fahrer hingewiesen werden.

Das Ordnungsamt der Stadt Bad Wildungen hat immer wieder festgestellt, dass Rad-und Scooter-Fahrer sich nicht daranhalten, dass die ausgeschilderte Fußgängerzone in der Brunnenstraße grundsätzlich den Fußgängern vorbehalten ist. Sie darf nicht von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern befahren werden.

Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn sich an dem Fußgängerzonenschild ein entsprechendes Zusatzschild "Radverkehr frei" befindet. Dies ist in der Stadt Bad Wildungen jedoch nicht der Fall.

Ordnungsamt und Polizei weisen daher auf Folgendes hin:

Fahrräder und E-Scooter sind durch diese Bereiche zu schieben. Ein Verstoß ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die mit 25 Euro Verwarnungsgeld geahndet werden kann.

Für E-Scooter-Fahrer gelten außerdem weitere Regeln:

 Das Befahren von Gehwegen und Fußgängerzonen ist generell untersagt, Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 100 Euro geahndet werden.

 E-Scooter müssen Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen nutzen. Sind diese nicht vorhanden, müssen sie auf die Fahrbahn ausweichen.

 E-Scooter-Fahren ist ab 14 Jahren erlaubt, ein Führerschein ist nicht nötig.

 E-Scooter, die im öffentlichen Straßenverkehr fahren sollen, müssen dafür zugelassen sein. Sie benötigen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), dafür sind bestimmte technische Merkmale Voraussetzung.

	E-Scooter sind versicherungspflichtig, Im Versicherungsjahr 2024/2025 ist das Versicherungskennzeichen für E-Scooter blau und wird an die Rückseite des Elektro-Tretrollers angebracht. Das Nutzen eines E-Scooters ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
	E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, deshalb gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren, das bedeutet z. B. auch die Null-Promille-Grenze für alle unter 21 Jahren oder Fahranfänger. Auch das Fahren unter Drogeneinfluss oder anderen berauschenden Mitteln stellt einen Verstoß dar.

 Mit E-Scootern darf maximal 20 km/h schnell gefahren werden. Eine technische Veränderung kann zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

 Das Nutzen von Smartphones während der Fahrt ist verboten.

 Jeder E-Scooter ist immer nur für eine Person zugelassen. Die Mitnahme von Personen oder Tieren auf dem Scooter ist nicht erlaubt.

 Es gibt keine Helmpflicht, aber Helme schützen vor Verletzungen. Deshalb empfehlen wir: Tragen Sie den Kopfschutz!

 Auch mit E-Scootern nehmen sie am Straßenverkehr teil, weshalb für alle Verkehrsteilnehmer die ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht gilt, damit wir alle sicher ankommen.

Im Rahmen des Sicherheitstags am 14. Mai 2024, der in der Zeit von 13.00 bis16.30 Uhr im Bereich der Bad Wildunger Brunnenstraße stattfinden wird, werden das Ordnungsamt und die Polizei Bad Wildungen in erster Linie Verkehrsprävention betreiben. Die Polizei wird dabei aber auch auf die Verkehrssicherheit der Fahrräder und E-Scooter sowie die Fahrtüchtigkeit der Fahrer achten.

Dirk Richter

Kriminalhauptkommissar

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg
Pommernstr. 41
34497 Korbach
Pressestelle

Telefon: 05631/971 160 oder -161
Fax: 0611/32766-1012
E-Mail: pp-poea-korbach-ast.ppnh@polizei.hessen.de
http://www.polizei.hessen.de

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