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Polizei Korbach

POL-KB: Rosenthal-Roda
Hatzfeld- Heckenbrände nach Abflämmen von Unkraut - Polizei gibt Tipps zum Umgang mit Abflammgeräten

Korbach (ots)

In den letzten Tagen kam es zu zwei Fällen von Heckenbränden, bei denen glücklicherweise keine Personen verletzt wurden und keine größeren Schäden entstanden. In beiden Fällen waren die Brände durch unsachgemäßen Umgang mit Abflammgeräten verursacht worden. Aus diesem Anlass empfiehlt die Polizei beim Einsatz von Abflammgeräten bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

Am Mittwoch (24. Juli) gegen 14.30 Uhr meldete ein Zeuge einen Heckenbrand in Hatzfeld, das Carport sollte auch bereits brennen. Die alarmierte Feuerwehr musste nicht mehr eingreifen. Eine brennende Hecke war bereits durch den Verursacher abgelöscht worden, ein Carport hatte nicht gebrannt. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei Frankenberg hatte ein Hausbesitzer das Unkraut auf seiner Hofeinfahrt abgeflämmt, dabei hatte sich -wahrscheinlich durch Funkenflug - die Hecke seines Nachbarn entzündet. Es entstand Sachschaden in Höhe von mehreren hundert Euro.

Ein fast gleicher Fall ereignete sich am Donnerstag (25. Juli) gegen 18.30 Uhr in Rosenthal-Roda. Auch hier hatte ein Hausbesitzer seine Hofeinfahrt von Unkraut befreien wollen und dazu ein Abflammgerät eingesetzt. Durch Funkenflug entzündete sich seine Hecke, die auf einer Länge von etwa zehn Metern brannte. Der Eigentümer konnte mit Hilfe der Feuerwehren aus Rosenthal und Roda das Feuer ablöschen, auch hier entstand Sachschaden in Höhe von mehreren hundert Euro. Der Verursacher wurde vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht, wo er aber nach der Untersuchung unverletzt entlassen werden konnte.

Brände nach dem Abflammen von Unkraut: Leider keine Einzelfälle!

Viele Grundstückseigentümer nutzen Abflammgeräte, um ungeliebte Pflänzchen auf dem Hof, der Terrasse oder im Garten zu entfernen. Ein Unterfangen, bei dem regelmäßig die Feuerwehr zu Hilfe eilen muss und die Polizei Ermittlungen aufnimmt. Nicht selten können auch Carports oder auch ganze Häuser in Mitleidenschaft gezogen oder sogar Menschenleben in Gefahr gebracht werden.

Neben der Schadensregulierung und der Zahlung der Einsatzkosten der Feuerwehr können sich darüber hinaus fahrlässige Verhaltensweisen auch strafrechtlich auswirken.

Das Abflammen von Unkraut ist grundsätzlich nicht verboten. Der richtige Umgang mit dem Gerät ist jedoch erforderlich, um Gefahren zu begegnen.

Tipps ihrer Polizei:

Lesen Sie die Bedienungsanleitung und halten Sie sich an die Vorgaben des Herstellers.

Wichtig: Setzen Sie das Gerät nur ein, wenn es windstill ist, um Funkenflug zu vermeiden und die Kontrolle über das Gerät zu behalten.

Verzichten Sie bei langanhaltender Trockenheit auf den Einsatz eines Abflammgerätes, die Gefahr der Ausdehnung auf ungewünschte Flächen ist zu groß.

Säubern Sie Oberflächen vor dem Abflämmen von Unrat, trockenen Blättern und Zweigen.

Bringen Sie Kinder und Haustiere in sichere Entfernung, um ein plötzliches Laufen in den Gefahrenbereich zu verhindern.

Tragen Sie geeignete Arbeitskleidung, mit der Sie selbst bestmöglich geschützt sind.

Verzichten Sie beim Betrieb der Gasflasche auf das Rauchen und andere offene Feuerquellen.

Bewahren Sie die Gasflaschen unzugänglich für Kinder auf und achten Sie darauf, dass kein Gas austreten kann. Die Flaschen sollten in gut durchlüfteten Räumen lagern und vor Sonneneinstrahlung geschützt sein.

Legen Sie einen Wasserschlauch, einen gefüllten Wassereimer, eine Gießkanne oder einen Feuerlöscher bereit.

Dirk Richter

Kriminalhauptkommissar

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg
Pommernstr. 41
34497 Korbach
Pressestelle

Telefon: 05631/971 160 oder -161
Fax: 0611/32766-1012
E-Mail: pp-poea-korbach-ast.ppnh@polizei.hessen.de
http://www.polizei.hessen.de

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