POL-ESW: Falsche Polizeibeamte
Eschwege (ots)
Am gestrigen Dienstag erfolgten mehrere Anrufe unter dem betrügerischen Motto "Falscher Polizeibeamter".
Um 10:48 Uhr teilt eine 79-Jährige mit, dass soeben ein Polizeibeamter angerufen habe, der ihr mitteilte, dass man zwei Rumänen festgenommen habe. Dabei habe man auch eine Liste mit Bankverbindungen gefunden und wolle diese abgleichen. Zusätzlich wurde noch gefragt, ob sie ein Schließfach zu Hause habe. Ähnlich erging es auch zwei weiteren Frauen aus Witzenhausen (ebenfalls beide 79-Jahre alt). In einem Fall wurde durch einen angeblichen Polizeibeamten der Polizeistation Witzenhausen mitgeteilt, dass in der Berliner Straße eine rumänische Diebesbande unterwegs sei, woran sich die Frage nach Bargeld, Schmuck und einem Schließfach anschloss. Als die Angerufene nach einem ihr persönlich bekannten (echten) Kollegen der Polizeistation Witzenhausen fragte, wurde das Gespräch beendet.
In diesen beiden Fällen soll der Anrufer deutsch mit ausländischen Akzent gesprochen haben. Im ersten Fall war die Telefonnummer 05542/93110 angezeigt. Hierzu muss angemerkt werden, dass unter der Notrufnummer 110 (auch in dieser abgewandelten Form) keine Telefonate seitens der richtigen Polizei erfolgen. Diese ist ausschließlich dafür da, in Notfällen die Polizei zu alarmieren und niemals umgekehrt.
Bei dem dritten Anruf wurde mitgeteilt, dass in der Bachstraße (Hebenshausen) zwei Männer festgenommen wurden. Auch bei diesem Gespräch wurde nach Bargeld, Schmuck und einem Schließfach gefragt. Bei dem Anrufer soll es sich aber um einen Mann gehandelt haben, der Hochdeutsch sprach.
In keinem der Fälle kam es zu einer Vermögensverfügung.
Präventionstipps der Polizei:
- Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotruf-Nummer 110 an. - Die Polizei holt niemals Geldbeträge oder sonstige Vermögenswerte bei Ihnen ab. - Die Polizei bietet niemals an, Ihr Vermögen zu überprüfen und in "Sicherheit" zu bringen. - Die Polizei wird niemals dazu raten oder verlangen, Veränderungen bei Ihren Vermögenswerten vorzunehmen (z.B. Umwandlung von Geld oder Wertpapieren in Gold, Abhebungen von Konten, Deponieren in Schließfächern etc.). - Die Polizei fordert Sie niemals auf, Geldbeträge oder sonstige Vermögenswerte vor Ihrer Wohnung (zwecks Abholung) zu deponieren. - Übergeben Sie unbekannten Personen niemals Geld oder Wertsachen, auch nicht Boten oder angeblichen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten oder Geldinstituten. - Geben Sie unbekannten Personen keine Auskünfte über Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse. - Gibt sich der Anrufer als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter aus, lassen Sie sich den Namen des Polizeibeamten nennen und vergewissern Sie sich diesbezüglich telefonisch bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder über die 110.
Wichtig: Benutzen Sie NICHT die Rückruffunktion oder Wahlwiederholungstaste, da Sie sonst wieder bei dem Anrufer und Täter landen könnten. Legen Sie bewusst auf und wählen Sie selbst die 110 oder die Rufnummer Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Schildern Sie der Polizei den Sachverhalt.
Polizeidirektion Werra-Meißner, Pressestelle, KHK Künstler
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Polizeidirektion Werra-Meißner
Niederhoner Str. 44
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