POL-ESW: Schockanruf; unbekannter Täter setzt Frau unter Druck und verlangt 26.000 Euro wegen eines angeblichen Unfalls mit Todesfolge; Polizei warnt vor Betrugsmasche
Eschwege (ots)
Polizei Witzenhausen
Schockanruf; unbekannter Täter setzt Frau unter Druck und verlangt 26.000 Euro wegen eines angeblichen Unfalls mit Todesfolge; Polizei warnt vor Betrugsmasche
Am Mittwochmittag hat eine 73-jährige Rentnerin aus Witzenhausen gegen 13.15 Uhr einen perfiden Anruf erhalten, bei dem ein ca. 45-50 Jahre alter Anrufer mit weinender Stimme erklärte, dass er aufgrund eines Verkehrsunfalls, bei dem jemand zu Tode gekommen sei, schnellstens 26.000 Euro benötige. Andernfalls würde man ihn nicht gehen lassen. Die Frau mutmaßte zunächst, dass es sich bei dem Anrufer um ihren Schwager handeln könnte, was der Anrufer auf Nachfrage auch bejahte. Nach dem Hinweis der Frau, nicht so viel Geld aufbringen zu können, beendete der Anrufer schließlich das Gespräch. Eine Nachfrage bei dem "echten" Schwager der Frau ergab dann später, dass es sich bei dem Anruf um einen Betrugsversuch mittels der Masche des sog. "Schockanruf" gehandelt hat. Bei dieser Masche sollen Menschen am Telefon u.a. durch vorgegebene Unglücksfälle oder Unfälle dazu bewegt werden, Geld zu bezahlen, da sonst dem Verursacher, der sich meist als Verwandter ausgibt, empfindliche Strafen drohen würden.
Folgende Tipps sind bei derartigen Anrufen zu beachten:
-Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen. Erfragen Sie beim Anrufer Dinge, die nur der richtige Verwandte/Bekannte wissen kann.
-Geben Sie keine Details zu Ihren familiären und finanziellen Verhältnissen preis.
-Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen. Vereinbaren Sie frühestens für den kommenden Tag einen Gesprächstermin und überprüfen Sie die Angaben.
-Halten Sie nach einem Anruf mit finanziellen Forderungen bei Familienangehörigen Rücksprache.
-Lassen Sie sich vom Anrufer die Telefonnummer geben und überprüfen Sie diese mit bereits bekannten Nummern.
-Rufen Sie die jeweilige Person unter der lange bekannten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen.
-Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
-Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt: Notrufnummer 110 und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
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