POL-ESW: Ermittlungen in zwei Betrugsfällen, u.a. wegen Gewinnversprechen
Eschwege (ots)
Polizei Eschwege
(1) Telefonbetrüger verspricht Gewinn von 28.500 Euro
Einen versuchten Betrug mittels der Masche des sog. "Gewinnversprechens" wurde bei der Polizei in Eschwege am Dienstagnachmittag bekannt.
Ein 79-jähriger Mann aus Meißner erhielt gegen 13.00 Uhr über Telefon einen Anruf von einem mutmaßlichen Betrüger, der sich ihm als "Florian Meyer" vorstellte. Der Anrufer teilte dem Rentner mit, dass er einen Gewinn von 28.500 Euro gemacht habe. Zur Zustellung des Gewinns und Begleichung etwaiger Notarkosten sei allerdings eine Gebühr fällig, die der Mann in Form von "Google-Play-Karten" im Wert von 1500 Euro entrichten müsse. Darauf ging das Opfer allerdings nicht weiter ein, so dass es lediglich bei dem versuchten Betrug blieb und kein weiterer Schaden eintrat.
Aus gegebenem Anlass weist die Polizei daraufhin, dass es sich bei derartigen Gewinnversprechen um eine Betrugsmasche handelt. Folgende Tipps sollte Sie hierbei beachten:
-Geben Sie niemals vorher auf Anweisung Geld (z.B. für Gutscheinkarten/Steamkarten/Prepaidkarten o.ä.) aus, um danach einen Gewinn zu erhalten!
-Rufen Sie keine kostenpflichtigen Rufnummern an, um Gewinncodes zu übermitteln oder einen Gewinn anzufordern!
-Überlegen Sie, ob Sie überhaupt an Gewinnspielen teilgenommen haben. Wer an Gewinnspielen nicht teilnimmt, kann auch nicht gewinnen!
-Fragen Sie den Anrufer nach Name, Adresse und Telefonnummer und das Gewinnspiel um das es angeblich geht.
-Gehen Sie niemals auf Geldforderungen ein, ziehen Sie im Zweifel eine Person ihres Vertrauens zu Rate.
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In einem anderen Fall, welcher der Polizei in Eschwege am Dienstagabend angezeigt worden war, hat eine 57-jährige Frau aus Eschwege offenbar gutgläubig einen mittleren 4-stelligen Betrag in mehreren Überweisungen auf Auslandskonten überwiesen, nachdem unbekannte Betrüger mit ihr Kontakt aufgenommen hatten und der Frau den Nachlass einer im Sterben liegenden Person ohne weitere Angehörige in Aussicht gestellt hatten. Bevor das Erbe dem Staat zufalle, könnte die Frau durch die Entrichtung entsprechender Notargebühren sich als Erbin einsetzen lassen. Das Ganze stellte sich letztlich als Schwindel heraus. Die Kripo hat jetzt die weiteren Ermittlungen dazu aufgenommen.
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