POL-ESW: 43-jähriger Autofahrer muss sich nach Verkehrskontrolle gleich wegen mehrerer Delikte verantworten
Eschwege (ots)
Polizei Eschwege
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle ist am gestrigen Vormittag ein 43-jähriger Autofahrer aus Hessisch Lichtenau von der Polizei in Eschwege angehalten worden. Bei der Überprüfung des Fahrers und des von ihm gefahrenen Autos traten dann gleich mehrere Verstöße zu Tage, wegen denen sich der Autofahrer nun strafrechtlich verantworten muss.
Die Beamten der Eschweger Polizei hielten den Mann gegen 11.15 Uhr aus dem fließenden Verkehr heraus an, als dieser im Stadtgebiet von Eschwege auf der Reichensächser Straße in Fahrtrichtung stadtauswärts unterwegs war.
>>> Auto nicht zugelassen; u.a. Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Kfz-Steuergesetz
Der Mann war mit einem Ford KA unterwegs, bei dessen Überprüfung sich herausstellte, dass das Auto aktuell gar nicht zum Verkehr zugelassen ist. Demzufolge fehlte laut den Beamten hier die entsprechend notwendige Kfz.-Haft-Pflichtversicherung, was einen strafrechtlichen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz bedeutet. Hinzu kommt, dass durch das "in-Betrieb-setzen" des nicht versicherten Fahrzeugs hier auch gleichzeitig ein Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz bzw. die Abgabenordnung vorliegt.
>>> Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch wegen Benutzung anderer Auto-Kennzeichen
Da der 43-Jährige seinen Pkw dennoch mit amtlichen Kennzeichen versehen hatte, wurden diese von den kontrollierenden Beamten dann entsprechend noch genauer in Augenschein genommen. Die Überprüfung ergab hier schließlich, dass die an dem Ford KA angebrachten amtlichen Kennzeichen für ein ganz anderes Fahrzeug ausgegeben waren. Aufgrund dieses Umstands erwarten den Fahrer nun auch strafrechtliche Ermittlungen wegen Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch.
>>> Zulassungsstempel an den Kennzeichen ist geklaut
Bei der Überprüfung der Kennzeichen trat dann noch ein weiterer Umstand zu Tage, wonach die auf den Kennzeichen angebrachten Zulassungsstempel zu wiederum anderen, geklauten Kennzeichen gehören, die bereits im Februar 2022 im Bereich Helsa entwendet worden waren. Ob und inwieweit der 43-Jährige auch mit dem Diebstahl dieser Kennzeichen in Zusammenhang steht, bedarf nun der weiteren Ermittlungen.
>>> Fahrer hat keinen Führerschein
Auch bei der Überprüfung der Personendaten des Fahrers kamen für die Beamten mehrere Verstöße ans Licht, die nun zu weiteren strafrechtlichen Ermittlungen führen. Zunächst befindet sich der 43-Jährige nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, da diese ihm schon vor längerer Zeit rechtskräftig entzogen worden war. Was das betrifft sind nun strafrechtliche Ermittlungen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis anhängig.
>>> Autofahrer steht unter dem Einfluss berauschender Mittel; Drogenvortest positiv
Damit nicht genug, stellten die kontrollierenden Beamten weiterhin fest, dass der Fahrer zum Zeitpunkt der Kontrolle unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln zu stehen schien. Ein entsprechender Drogenvortest, der hinsichtlich der verbotenen Substanzen Amphetamin und THC positiv verlief, erhärtete dann auch den Verdacht, so dass sich der 43-Jährige im Anschluss dann noch eine Blutentnahme unterziehen musste. Abschließend leiteten die Beamten der Eschweger Polizei in diesem Zusammenhang dann auch noch strafrechtliche Ermittlungen wegen des Erwerbs und Besitzes von Betäubungsmitteln ein.
Damit erwarten den 43-Jährigen nun in der Folge recht umfangreiche Ermittlungen, die sich auf gleich mehrere verwirklichte Tatbestände erstrecken.
Polizeidirektion Werra-Meißner-Pressestelle-; PHK Först
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Werra-Meißner
Niederhoner Str. 44
37269 Eschwege
Pressestelle
Telefon: 05651/925-123
E-Mail: poea.werra.meissner@polizei-nordhessen.de
Original-Content von: Polizei Eschwege, übermittelt durch news aktuell