POL-ESW: Telefonbetrüger mit "WhatsApp-Masche" erfolgreich; Frau überweist knapp 2800 Euro an Unbekannte; Polizei gibt Tipps zur Betrugsmasche
Eschwege (ots)
Polizei Eschwege
Am Dienstag und Mittwoch sind wieder zwei Fälle von Betrug mittels "WhatsApp" zur Anzeige gebracht worden. Während in den einem Fall das Opfer die Betrugsmasche durchschaute, konnten die Betrüger in dem anderen Fall eine Frau zu einer Bargeldüberweisung von knapp 2800 Euro bewegen.
>>>Betrugsversuch erkannt
Am Dienstagabend ist eine 43-jährige Frau aus Weißenborn von Betrügern zunächst per SMS kontaktiert worden. Die Täter gaben sich in der Nachricht als vermeintliches Kind aus. In einem weiteren Chatverlauf, der dann über "WhatsApp" geführt wurde, versuchten die Täter die Frau zu einer Überweisung von etwa 1900 Euro zu bewegen. Die Überweisung ist dann von der 43-Jährigen allerdings nicht vollzogen worden, da sie den Betrug durchschaut hatte und die weitere Kommunikation dann abbrach.
>>>2800 Euro an Unbekannte überwiesen
Am gestrigen Mittwoch ist dagegen eine 55-jährige Frau aus Eschwege der gleichen Betrugsmasche zum Opfer gefallen. Ebenfalls anfangs mit einer SMS kontaktiert, konnten die Betrüger der Frau glaubhaft machen, dass es sich bei der Absenderin um die Tochter der Frau handelt, die eine neue Handynummer habe. In einem anschließend über den "WhatsApp-Messenger" geführten Chat konnten die Täter die Frau schließlich dazu bewegen, eine Überweisung von knapp 2800 Euro auf ein Konto der Betrüger vorzunehmen.
>>> Tipps zur Betrugsmasche
-Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon oder über Messenger-Dienste (WhatsApp o.ä.) als Verwandte oder Bekannte ausgeben, insbesondere dann, wenn mit der Kontaktaufnahme finanzielle Forderungen verknüpft sind.
-Seien Sie grundsätzlich misstrauisch gegenüber Geldforderungen egal, ob per Post, per E-Mail, Telefon oder Messenger-Diensten
-Lassen Sie sich von der Kontaktperson nicht bedrängen oder unter Druck setzen. Überprüfen Sie die Angaben und halten Sie insbesondere bei finanziellen Forderungen vorher mit Familienangehörigen Rücksprache.
-Der Hinweis auf ein kaputtes oder verlorenes Handy hat nicht zwangsläufig auch einen Wechsel der Rufnummer zur Folge. In aller Regel kann die bekannte Rufnummer behalten werden auch bei einem neuen Endgerät.
-Wenn Sie von Ihnen bekannten Personen unter einer unbekannten Nummer kontaktiert werden, speichern Sie die Nummer nicht automatisch ab
-Fragen Sie bei den Ihnen bekannten Personen (Tochter/ Sohn o.ä.) unter der alten bekannten Nummer nach
-Achten Sie auf die Sicherheitseinstellungen Ihrer Nachrichtendienste
-Informieren Sie Ihre (älteren) Angehörigen über die Betrugsmasche
-Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt: über die jeweilige Amtsleitung oder per Notrufnummer 110 und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
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