POL-ESW: Opfer fallen nicht auf Schockanrufe herein; Polizei gibt Tipps zur Betrugsmasche
Eschwege (ots)
Am gestrigen Donnerstag sind zwei Einwohner aus Witzenhausen und Hessisch Lichtenau von Betrügern mit der "Schockanrufmasche" konfrontiert worden. In beiden Fällen gelang es den Tätern letztlich aber nicht, mit der Masche zum Erfolg zu kommen.
>>>Betrüger fordern 70.000 Euro wegen Unfall mit Todesfolge
Gegen 13.16 Uhr erhielt eine 67-jährige Frau aus Witzenhausen einen betrügerischen Anruf. Zunächst meldete sich eine weibliche Person, die sich als Tochter ausgab und berichtete, nach einem Unfall Hilfe zu brauchen. In der Folge übernahm dann sofort eine andere Frau das Telefonat, die sich gegenüber der 67-Jährigen als Polizeibeamtin ausgab. Diese gab an, dass die "Tochter" der 67-Jährigen einen Unfall verursacht habe, bei der eine schwangere Frau auf einem Zebrastreifen zu Tode gekommen sei. Dafür drohen der Tochter jetzt 6 Jahre Haft, die nur mit einer Kautionszahlung abgewendet werden könnte. Auf Nachfrage, wieviel Geld die 67-Jährige aufbringen könnte, nannte die Dame einen geringen 4-stelligen Bargeldbetrag. Daraufhin erwiderten die Betrüger, dass mindestens ein Betrag von 70.000 Euro fällig sei. Das Opfer erklärte daraufhin, dass sie dies nicht aufbringen könne und stellte dann den Anrufern weitere Fragen, u.a. zu den Kindern ihrer Tochter, woraufhin die Betrügerinnen das Telefonat dann sofort beendeten.
>>>Weiterer Vorfall aus Hessisch Lichtenau gemeldet
Einen gleichgelagerten Anruf erhielt am Donnerstagmittag auch ein 58-jähriger Mann aus Hessisch Lichtenau. Hier gaben sich die Anrufer als Angehörige der Bundespolizei aus. Die Geschichte, dass die Tochter einen Unfall mit schweren Folgen verursacht habe, war dann die Gleiche. Nachdem der Mann am Telefon zunächst einige persönliche Daten bestätigt hatte, teilt er den Betrügern mit, dass die Tochter sich an ihrer Arbeitsstelle aufhalte, woraufhin auch hier das Telefon seitens der Betrüger beendet wurde.
>>>Tipps zur Betrugsmasche:
-Lassen Sie sich von einem oder mehreren Anrufern nicht drängen und unter Druck setzen.
-Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson anruft. Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die Telefonauskunft geben.
-Sie können und dürfen das Gespräch auch jederzeit beenden, um mit ihren Angehörigen oder angeblich betroffenen Personen Rücksprache zu halten, insbesondere bei "finanziellen Forderungen". Nutzen Sie dafür die Ihnen bekannten Rufnummern.
-Erfüllen Sie keine finanziellen Forderungen, bevor Sie den Sachverhalt nicht überprüft haben.
-Werden Sie hellhörig, wenn Ihnen die Möglichkeit einer Überprüfung des Sachverhaltes "aus zeitlicher Dringlichkeit" oder ähnlich fadenscheinigen Gründen nicht gestattet wird.
-Seien Sie misstrauisch, wenn die Kommunikation fast gänzlich über Handy abgewickelt werden soll und sie "dauerhaft erreichbar" sein sollen und Gespräche nicht unterbrechen dürfen.
-In diesem Zusammenhang wird daraufhin gewiesen, dass weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft bei Unfällen die Eltern/Angehörigen anruft und hohe Summen für eine Kaution fordert. Dabei handelt es sich um eine Betrugsmasche.
-Übergeben Sie in diesem Zusammenhang niemals Geld an unbekannte Personen und seien Sie grundsätzlich misstrauisch gegenüber jeglichen Geldforderungen egal, ob per Post, per E-Mail, Messenger-Diensten oder eben am Telefon.
-Informieren Sie Ihre Angehörigen und Mitmenschen über die Betrugsmasche.
-Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt: über die Amtsleitung oder die Notrufnummer 110 und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
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