POL-ESW: Schockanruf - Täter erbeuten 35.000 Euro
Eschwege (ots)
Am gestrigen Nachmittag ereignete sich in Witzenhausen ein Betrug bei dem die Täter 35.000 EUR erlangten.
Nach den bisherigen Ermittlungen erhielt ein älteres Ehepaar aus Witzenhausen mehrfach Anrufe einer unbekannten Täterin, die sich als Mitarbeiterin des Finanzamtes ausgab. In diesen Telefonaten ging es um eine Verhaftungsabwendung der Enkelin, die durch eine Kautionszahlung erfolgen sollte. Unter Bekanntgabe eines fingierten Aktenzeichens gelang es auf diesem Wege 35.000 EUR zu ergaunern, die kurz nach dem letzten Telefonat (15:45 Uhr) von einem jugendlich aussehenden Mann an der Wohnung abgeholt wurden. Beschreibung des Abholers: ca. 170 cm groß, mitteleuropäischer Phänotyp, soll mit englischem Akzent gesprochen haben. Der Abholer entfernte sich zu Fuß in Richtung Obere Ellerbergstraße/ Wolfshecke. Eine Fahndung nach dem Tatverdächtigen am gestrigen Nachmittag verlief gestern Nachmittag ohne Erfolg.
Auch wenn es in diesem Sachverhalt einige Abweichungen zu den "klassischen Schockanrufen" gibt, in denen von einem tödlichen Verkehrsunfall - verursacht durch einen nahen Angehörigen - berichtet wird, so wird auch hier eine Kaution zur Haftabwendung gefordert.
Daher gelten die nachfolgenden Hinweise gleichermaßen:
- Die Polizei/ Staatsanwaltschaft ruft nach Unfällen NICHT bei Eltern von Unfallbeteiligten an und fordert hohe Summen Kaution am Telefon.Dabei handelt es sich um eine Betrugsmasche. - Kontaktieren SIE SELBST den betroffenen Angehörigen VOR einer Geldübergabe, um die Echtheit des Anrufes zu überprüfen. Dabei stellt sich schnell heraus, dass Betrüger am Werk sind. - Übergeben Sie kein Geld oder Wertsachen an Unbekannte. - Warnen Sie Ihre Angehörigen und Bekannten vor dieser Masche. Seien Sie misstrauisch, wenn sich jemand am Telefon nicht selbst mit Namen vorstellt. - Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie sofort auf, wenn Sie ein solcher Anruf erreicht. - Verständigen Sie anschließend die Polizei über den Notruf 110. - Wenn Sie Opfer geworden sind: Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige.
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