POL-ESW: Driften auf dem Meißner
Eschwege (ots)
Pünktlich mit dem Wintereinbruch wurden bereits erste Verstöße gegen das unnötige Verursachen von Lärm und Abgas auf dem Hohen Meißner (Meißnerplateau) der Polizei gemeldet. Das als "Driften" bekannte Phänomen führt jährlich mit dem einsetzenden Schneefall dazu, dass in der Regel jüngere Fahrzeugbesitzer den Meißner aufsuchen, um dann dort mit ihren Autos auf den dortigen Parkplätzen "ihre Runden zu drehen".
Erste Vorfälle wurden bereits am 26.11.23 in den Nachmittagsstunden der Polizei gemeldet. Bei der Kontrolle wurden drei Fahrzeuge angetroffen, die jedoch zu diesem Zeitpunkt unbesetzt geparkt waren. Gegen die dort angetroffenen 10 Personen wurde ein Platzverweis erteilt. Am selben Tag wurde in den Abendstunden (19:54 Uhr) erneut mitgeteilt, dass eine Vielzahl von Autos im Bereich des Loipenparkplatzes stehen würden, die dort teilweise umherfahren würden. Bei der Kontrolle wurden dort über 50 Fahrzeuge angetroffen; eine Zuordnung einzelner Verstöße war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, so dass auch in diesem Fall gegen alle Anwesenden ein Platzverweis ausgesprochen wurde.
Am gestrigen Abend wurde dann auf dem Parkplatz "Hoher Meißner" ein demolierter Pkw festgestellt, der offensichtlich beim Driften beschädigt wurde. Da zudem Betriebsstoffe aus dem Fahrzeug austraten, wurde das Fahrzeug sichergestellt und abgeschleppt. Die Ermittlungen zum Halter (Fahrer) werden derzeit durch die Polizei geführt.
höheres Bußgeld
In diesem Zusammenhang weist die Polizei daraufhin, dass sich das Bußgeld für das unnötige Verursachen von Lärm und Abgasen (§ 30 StVO) deutlich erhöht hat. Nach den neuen Vorschriften des Bußgeldkatalogs werden derartigen Verstößen mit jeweils 80 EUR (nach der alten Vorschrift 10 EUR) geahndet. Die Polizeidirektion weist zudem daraufhin, dass durch die örtlich zuständigen Polizeistationen in diesem Zusammenhang regelmäßige Kontrollen stattfinden, die bei Feststellung derartiger Verstöße auch konsequent verfolgt werden.
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