POL-ESW: Polizei ermittelt gegen Verkehrsteilnehmer wegen des Fahrens unter Rauschmitteln
Eschwege (ots)
Polizei Eschwege
Am heutigen Donnerstag haben Beamte der Polizei Eschwege in verschiedenen Fällen Ermittlungen zu Verkehrsdelikten aufgenommen, wonach die in dem Zusammenhang kontrollierten Verkehrsteilnehmer unter dem Einfluss von Rauschmitteln ein Fahrzeug geführt hatten.
>>>19-Jähriger Autofahrer fährt unter Drogen
Einen Autofahrer unter Drogeneinfluss ermittelten die Beamten am Donnerstagmorgen gegen 08.15 Uhr im Südring in Eschwege. Wie sicher herausstellte, hatte der aus Wanfried stammende 19-jährige Fahrer Betäubungsmittel konsumiert, sodass ein durchgeführter Drogentest positiv hinsichtlich der Substanz THC verlief. In der Folge wurde dann eine Blutentnahme fällig. Neben der verbotswidrigen Fahrt unter dem Einfluss berauschender Mittel muss sich der junge Mann auch für den Erwerb und Besitz der Drogen verantworten.
>>>Lkw-Fahrer pustet 1,44 Promille
Ein etwas anders gelagerter Sachverhalt stellte sich den Beamten dann am Vormittag in der Landstraße in Eschwege dar. Gegen 10.45 Uhr kontrollierten die Beamten hier einen aus Portugal stammenden 51-jährigen Lkw-Fahrer. Nicht schlecht staunten die Beamten, als der Mann bei einem Atemalkoholtest einen Wert von 1,44 Promille zu Tage brachte. Daraufhin wurde dem Mann die Weiterfahrt untersagt und eine Blutentnahme wurde angeordnet. In Absprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft musste der 51-Jährige eine Sicherheitsleistung von 2000 Euro entrichten, ehe er nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen von den Beamten wieder entlassen wurde.
>>>34-Jähriger ebenfalls unter Drogeneinfluss
Neben den beiden genannten Verkehrsteilnehmern musste sich auch noch ein 34-Jähriger aus Weißenborn einer Blutentnahme unterziehen. Die Beamten hatten den 34-Jährigen gegen 12.30 Uhr auf dem Parkplatz "Woolworth" in der Straße "Unter dem Berge" in Eschwege mit einem Kraftfahrzeug zur Kontrolle angehalten. Der Verdacht auf Konsum verbotener Substanzen bestätigte sich hier gleichfalls durch einen Drogenvortest, durch den die vorherige Einnahme von THC nachgewiesen werden konnte. Strafrechtliche Ermittlungen wegen der Fahrt unter Drogen und wegen des Erwerbs und Besitzes derselben sind nun die Folge.
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