PD Rheingau-Taunus - Polizeipräsidium Westhessen
POL-RTK: Dachgeschossbrand macht Wohnung unbewohnbar +++ Enkeltrickbetrüger aufgeflogen +++ Mülltonnenbrand +++ Verkehrskontrollen
Bad Schwalbach (ots)
1. Wohnungsbrand im Dachgeschoss,
Rüdesheim am Rhein, Assmannshausen, Niederwaldstraße, 17.03.2021, gegen 08:40 Uhr
(cav)Am Mittwochmorgen musste die Feuerwehr im Rüdesheimer Ortsteil Assmannshausen anrücken, um den Brand in einer Dachgeschosswohnung zu löschen. Gegen 08:40 Uhr kam es zu einem Feuer in der Dachgeschosswohnung eines Mehrfamilienhauses in der Niederwaldstraße. Eine aufmerksame Nachbarin verständigte daraufhin die Rettungskräfte und die angerückte Feuerwehr konnte den Brand löschen. Die genaue Brandursache ist derzeit noch nicht bekannt. Durch das Feuer wurden der anwesende Bewohner sowie eine weitere Person leicht verletzt und mussten in ein Krankenhaus gebracht werden. Der geschätzte Schaden liegt im mittleren fünfstelligen Bereich.
2. Betrügerischer Anrufer abgeblitzt,
Taunusstein, Bleidenstadt, 17.03.2021, gegen 13:00 Uhr
(cav)Eine Taunussteiner Seniorin wurde am Mittwochmittag von einem Enkeltrickbetrüger angerufen und mit der klassischen "Masche" konfrontiert. Gegen 13:00 Uhr meldete sich eine jüngere, männliche Person mit den Worten:"Hallo, hier ist dein Enkel." bei der Seniorin. Nach dem anschließenden kurzen Gespräch wurde dieses beendet, da die Rentnerin gar keine Enkel hat. Bei dieser Tatbegehungsweise handelt es sich um den sogenannten "Enkeltrick". Die Kriminellen sind telefonisch auf der Suche nach Opfern und tischen immer wieder die gleichen Geschichten auf: "Ich bin gerade in finanziellen Schwierigkeiten", "Ich brauche kurzfristig Bargeld für den Kauf einer Eigentumswohnung", "Ich sitze beim Notar und mit einer Überweisung ist etwas schiefgelaufen", "Ich hatte gerade einen Verkehrsunfall und bekomme großen Ärger, wenn ich dem Unfallgegner nicht schnell Geld gebe."
In allen Fällen gilt: Gespräch sofort beenden und den richtigen Enkel oder Bekannten zurückrufen. Aber auf keinen Fall mit einer Nummer, welche Ihnen am Telefon vielleicht genannt wird, sondern mit der Ihnen bekannten Nummer! Auch wenn der "Enkel" die Geschichte auftischt, dass er gerade bei einem Notar in einer fremden Stadt sitzt oder sein Handyakku leer ist. Rufen Sie nur die Ihnen bekannte Nummer an und natürlich auch den Polizeinotruf 110! Nur so können Sie sich vor den Betrügern schützen. Für eine entsprechende Beratung und oder auch weitere Informationen besuchen Sie die Website der polizeilichen Kriminalprävention unter: www.polizei-beratung.de.
3. Brand einer Papiertonne,
Idstein, Weiherwiese, 17.03.2021, gegen 20:55 Uhr
(cav)In der Straße Weiherwiese in Idstein ging am Mittwochabend eine Papiertonne in Flammen auf. Gegen 20:55 Uhr wurde ein Zeuge auf die brennende Tonne aufmerksam und wählte den Notruf. Die freiwillige Feuerwehr Idstein erschien kurze Zeit später vor Ort und konnte die Tonne löschen. Die Brandursachenermittler der Wiesbadener Kriminalpolizei haben nun die Ermittlungen aufgenommen und bitten Zeugen oder Hinweisgeber, sich unter der Telefonnummer (0611) 345 - 0 zu melden.
4. Verkehrskontrollen im Rheingau-Taunus-Kreis, Idstein und Rüdesheim, 16.03.2021 bis 18.03.2021
(cav)Zwischen Dienstag und Donnerstag führte die Polizei im Rheingau-Taunus-Kreis mehrere Verkehrskontrollen durch. Am Dienstag und Mittwoch wurden in Idstein Verkehrskontrollstellen eingerichtet und auch die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer gemessen. Die Beamten konnten hierbei diverse Geschwindigkeitsverstöße, aber auch Verstöße gegen das Überholverbot, Handy am Steuer oder auch Ladungssicherungs- und Gurtverstöße feststellen. Zusätzlich wurden durch die Beamten aus Idstein und Rüdesheim in der Nacht zum Donnerstag, im jeweiligen Dienstgebiet, Verkehrskontrollen durchgeführt. Dabei kontrollierten sie insgesamt 22 Fahrzeuge. Die Rüdesheimer Polizei hielt bei ihren Kontrollen in Oestrich-Winkel einen Opel an, der durch ein defektes Rücklicht auffiel. Während der Kontrolle wurde dem 47-jährigen Opelfahrer ein freiwilliger Atemalkoholtest angeboten, der im Ergebnis über ein Promille anzeigte. Somit musste der Fahrer seinen Führerschein abgeben und die Polizisten zu Blutentnahme auf die Wache begleiten. Im Anschluss daran, durfte er wieder gehen und ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet.
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