PD Rheingau-Taunus - Polizeipräsidium Westhessen
POL-RTK: +++Verkehrsunfall mit verletztem 3-jährigen Kind+++15-jähriger fährt alkoholisiert und ohne Fahrerlaubnis Leichtkraftrad+++Verkehrsunfall mit leicht verletztem Fahrer eines Leichtkraftrades+++
Bad Schwalbach (ots)
+++Verkehrsunfall mit verletztem 3-jährigen Kind+++ Am Samstag, 09.10.2021 gegen 10.20 Uhr kam es im Tannenweg in Idstein zu einem Verkehrsunfall, bei welchem ein 3 - jähriges Kind verletzt wurde. Eine 68 - jährige Fahrzeugführerin befuhr mit ihrem PKW den Tannenweg, als das Kind von einem Grundstück aus auf die Fahrbahn lief. Die Fahrerin konnte das Kind aufgrund einer Hecke erst spät sehen, bremste sofort und stieß dennoch leicht mit ihrer Frontstoßstange gegen das Kind. Bei dem Sturz verletzte sich das 3 - jährige Kind leicht und wurde vorsorglich in ein Wiesbadener Krankenhaus zur Beobachtung eingeliefert. An dem Pkw entstand kein Sachschaden.
+++15-jähriger fährt alkoholisiert und ohne erforderliche Fahrerlaubnis Leichtkraftrad+++ Am Sonntag, 10.10.21 gegen 01.30 Uhr wurde ein Motorradfahrer in Niedernhausen einer Verkehrskontrolle unterzogen. Während der Kontrolle stellten die Beamten Alkoholgeruch im Atem des Fahrzeugführers fest. Zudem war der Fahrzeugführer erst 15 Jahre alt und nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnisklasse für das Leichtkraftrad. Der Fahrer wurde zum Zwecke einer Blutentnahme zur Dienststelle verbracht und anschließend seinen Eltern übergeben. Die entsprechenden Strafverfahren wurden eingeleitet.
+++Verkehrsunfall mit leicht verletztem Fahrer eines Leichtkraftrades+++ Am Samstag, den 09.10.2021 gegen 15.45 Uhr kam es auf der B 275 zwischen dem Kreisverkehr Roter Stein und Bad Schwalbach zu einem Verkehrsunfall, bei dem der 18-Jähriger Fahrer eines Kleinkraftrades von der Straße abkam. Der Fahrzeugführer wurde bei dem Unfall leicht verletzt und in ein Krankenhaus eingeliefert. An dem Krad entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 500 EUR. Wie sich bei der Unfallaufnahme herausstellte, war der junge Mann nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins. Sowohl gegen den Fahrzeugführer als auch die Fahrzeughalterin wurden Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. wegen des Zulassens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
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