PD Rheingau-Taunus - Polizeipräsidium Westhessen
POL-RTK: Gemeinsame Pressemitteilung der Wiesbadener Staatsanwaltschaft und der Wiesbadener Kriminalpolizei: Ungeklärter Mord aus 1984 in Idstein-Ehrenbach
Bad Schwalbach (ots)
Ungeklärter Mord aus 1984 - 13 Jahre alter Junge erstochen, Idstein-Ehrenbach, Kreisstraße 707, Früher Abend des 05.07.1984
(fh)Im Sommer 1984 wurde ein 13-jähriger Junge an einer Kreisstraße im Idsteiner Stadtteil Ehrenbach getötet. Der Mord ist bis heute ungeklärt. Daher wendet sich nun die Wiesbadener Kriminalpolizei gemeinsam mit der Wiesbadener Staatsanwaltschaft mit einem Fahndungsaufruf an die Öffentlichkeit. Zudem wird der Fall auch im Fernsehen ausgestrahlt. Am frühen Abend des 05. Juli 1984 wurde der damals 13 Jahre alte Markus Marker tot im Straßengraben der K707 zwischen Idstein-Ehrenbach und der B417 in Fahrtrichtung Idstein-Ehrenbach aufgefunden. Er wurde kurz zuvor durch mehrere Messerstiche getötet. Im Zusammenhang mit der Tat wurde damals am Tatort ein schnell wegfahrender Opel Kadett beobachtet. Die intensiven Ermittlungen der Kriminalpolizei führten bis heute nicht zur Aufklärung der Tat. Der Fall wird am Mittwoch, den 17.04.2024, um 20:15 Uhr in der Sendung "Aktenzeichen XY" im ZDF ausgestrahlt.
Darüber hinaus werden am heutigen Tage, ab 09:00 Uhr, rund um Idstein Fahndungsplakate und Fahndungsflyer durch die Polizei ausgehängt, bzw. verteilt.
Für die Aufklärung des Verbrechens ist insbesondere die Beantwortung folgender Fragen von Bedeutung:
- Wer kann Hinweise auf den Täter geben? - Wer hat den Getöteten am Nachmittag bzw. frühen Abend des 05.07.1984 gesehen? - Wer hat zur Tatzeit oder zu anderen Zeiten auffällige Beobachtungen gemacht oder von auffälligen Beobachtungen gehört, die mit dem Vorfall in Verbindung stehen könnten? - Wer hat einen Opel Kadett am Tattag rund um Idstein-Ehrenbach wahrgenommen oder am Abend rasant fahrend gesehen? - Wer kann Angaben zu Personen machen, die 1984 Opel Kadett fuhren und aus Idstein / Umgebung stammten oder sich mit dem Fahrzeug dort regelmäßig aufgehalten haben? - Wer kann Angaben zu Kontaktpersonen des Getöteten machen?
Bis zu 5.000 Euro Belohnung ausgesetzt!
Die Wiesbadener Staatsanwaltschaft hat für Angaben, die zur Ermittlung des Täters oder der Täter führen, eine Belohnung von bis zu 5.000 EUR ausgesetzt. Die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtswegs. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Bedienstete bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört. Hinweise können auch vertraulich behandelt werden.
Hinweise nimmt die Wiesbadener Kriminalpolizei (K11) unter der Telefonnummer (0611) 345-3333 entgegen.
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