POL-NMS: 191223-4-pdnms Hinweise zum Silvesterfeuerwerk
Neumünster (ots)
Neumünster/Am 28.12.19 startet der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Kaufen Sie nur in Deutschland geprüftes Silvesterfeuerwerk. Die Polizei weist daraufhin, dass Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk wie Böller, Kanonenschläge, Raketen etc.) nur am 31. Dezember und am 1. Januar von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, abgebrannt werden dürfen. Außerdem gilt ein Abbrennverbot von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Aus gefahrenabwehrenden Gründen können Böller sichergestellt werden. Und noch ein wichtiger Sicherheitstipp: Der Genuss von Alkohol und das Abbrennen von Pyrotechnik vertragen sich nicht! Wir wünschen allen einen sicheren und friedvollen Jahreswechsel.
Michael Heinrich
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