POL-NMS: 240227-1-pdnms Vier verletzte Personen nach Verkehrsunfall mit Streifenwagen in Neumünster
Neumünster (ots)
Am heutigen frühen Morgen kam es gegen 06.05 Uhr im Bereich Sachsenring / Haart zu einem Verkehrsunfall, bei dem Unfall wurden insgesamt vier Personen verletzt.
Ein Streifenwagen vom 1. Polizeirevier Neumünster war auf dem Weg zu einem Einsatzort in der Straße Haart, dort war an einem Geschäft die Alarmanlage ausgelöst worden. Der Streifenwagen war mit drei Beamten/innen besetzt und nutzte Sonderrechte, indem der Streifenwagen das Blaulicht eingeschaltet hatte. Der Streifenagen befuhr den Sachsenring aus Richtung Boostedter Straße kommend in Richtung Haart.
An der Kreuzung Sachsenring / Haart wollte der Fahrer des Streifenwagens nach links in den Haart einbiegen. Die Lichtzeichenanlage zeigte zu diesem Zeitpunkt Rotlicht.
Ebenfalls an der Rotlicht zeigenden Lichtzeichenanlage stand ein PKW, der den Sachsenring aus Richtung Feldstraße kommend in Richtung Boostedter Straße befahren wollte und somit dem Streifenwagen entgegen kam.
Nachdem der Fahrer des Streifenwagens sich vergewissert hatte, dass alle anderen Fahrzeugführer am Kreuzungsbereich standen, wollte er in langsamer Fahrt den Sachsenring passieren. In diesem Moment sprang die Lichtzeichenanlage am Sachsenring auf Grünlicht um und der entgegenkommende PKW beschleunigte stark. Der 65 jährige Fahrer dieses PKW fuhr dann in die rechte Seite des Streifenwagens.
Der 43 jährige Fahrer des Streifenwagens, seine 29 jährige Kollegin sowie eine 23 jährige Praktikantin wurden bei dem Unfall verletzt und kamen mit Rettungswagen ins FEK Neumünster, alle drei waren danach nicht mehr dienstfähig.
Der 65 jährige Fahrer des beteiligten PKW wurde ebenfalls verletzt und kam ins FEK Neumünster.
Die beiden Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.
Gegen den 65 jährigen Fahrzeugführer des verursachenden Unfalls wurde eine Anzeige wegen Verdacht eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens gefertigt, der Führerschein des Mannes wurde beschlagnahmt, die Unfallfahrzeuge wurden zwecks Beweissicherung ebenfalls beschlagnahmt.
An beiden Fahrzeugen dürfte ein Totalschaden entstanden sein.
Mit freundlichen Grüßen
Sönke Petersen
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