POL-NMS: 240624-3-pdnms Wiederholt Anrufe von Betrügern im Bereich Neumünster und Kiel
Neumünster / Kiel (ots)
Wie die Einsatzleitstelle der Polizei mitteilt, kommt es gerade heute, am 24.06.2024 im Laufe des Vormittags wiederholt zu Versuchen, Opfer am Telefon dazu zu verleiten, Geld und Schuck an angebliche Polizeibeamte zu übergeben. Heute waren hauptsächlich Menschen in Neumünster und Kiel betroffen.
Bisher kam es noch zu keiner Geldübergabe, die Täter gaben am Telefon an, dass sie von der Polizei seien. Wie schon so oft, teilten sie mit, dass man angeblich Einbrecher in der Nähe der ausgewählten Opfer festgenommen habe und dabei auch einen Zettel mit möglichen weiteren Tatorten gefunden habe. Der Angerufene stand angeblich auch auf dem Zettel. Um einen persönlichen Schaden abzuwenden, sollten die Angerufenen ihr Geld und ihren Schmuck einem angeblichen Polizeibeamten übergeben.
Wir geben erneut Hinweise in dieser Sache: - Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht. - Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor ihrer Haustür mit einem solchen Anliegen an sie wenden, gehen in der Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern. - In einigen Fällen wurden die Angerufenen schon zur Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten über den Vorfall sprechen würde. - Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und wählen selbst die 110. - Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder Ähnlichem von ihnen benötigen und das Geld wohlmöglich an vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter der Ihnen bekannten Rufnummer zurück. - Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in Vorleistung, um Gewinne zu erhalten. - Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab. - Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden sich auf der Internetpräsenz der Landespolizei Schleswig-Holstein: https://t1p.de/pbef
Mit freundlichen Grüßen
Sönke Petersen
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