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Polizeidirektion Neumünster

POL-NMS: 250123-1-pdnms Kontrollen von Schwertransporten durch das Polizeiautobahnrevier Mitte, Fachdienst Bezirk

Rendsburg / A7 (ots)

1. Schwertransport ohne gültige § 29 StVO Erlaubnis auf der A7 - Unternehmer versucht die Beamten auszutricksen.

Ein Schwerlastüberwachungsteam des PABR Mitte FD Bezirk Schwerlast und Gefahrgutdienst hat am 21.01.25 gegen 10.00 Uhr einen Schwertransport mit Begleitfahrzeug auf der BAB 7 Rifa HH, PP HB West kontrolliert. Der Fahrer händigte den Beamten mehrerer Erlaubnisse aus. Das Anbieten von Erlaubnissen ist ein gängiges Testverfahren zur Feststellung der Fachlichkeit der Kontrolleure. Die Kontrollbeamten konnten feststellen, dass keine der Erlaubnisse zu der angetroffenen Kombination passend war. Die Kennzeichenkombination war in den vorgezeigten Erlaubnissen nicht vorhanden. Nach langen Diskussionen und aufwändigen Recherchen präsentierte das Unternehmen plötzlich eine Erlaubnisänderung (Kennzeichenergänzung) vom 21.01.25, die zu der Kombination passte.

Mit nur geringem Ermittlungsaufwand konnten die Beamten über den LBV SH abklären, dass diese Erlaubnis erst gegen 11.00 Uhr beantragt wurde. Damit lag zum Zeitpunkt der Kontrolle und zum Startzeitpunkt der Fahrt keine gültige Erlaubnis vor. Von Seiten des Schwerlast- und Gefahrgutdienstes des PABR Mitte FD Bezirk wird in so einem Fall eine Nebenbeteiligung (Einziehung von Taterträgen) der Firma zu dem Ordnungswidrigkeitenverfahren des Fahrers angeregt.

Das Unternehmen ging zu diesem Zeitpunkt von einer sofortigen Weiterfahrt über die neue Erlaubnis aus. Die besonders geschulten Beamten ließen sich aber erneut nicht täuschen. Beim expliziten Abgleich der Gewichte und einer Wägung des gesamten Transportes vor Ort mit einem polizeilichen Wiegesystem wurde eine Überladung (Abweichung von über 10%) über das genehmigte Gewicht festgestellt. Damit wurde auch die neu ausgestellte § 29 Erlaubnis für nicht zum Transport passend abgelehnt. Die Weiterfahrt wurde bis zur Erlangung einer komplett neuen Erlaubnis von der Polizei untersagt.

Der Fahrer muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro § 29 StVO, § 31d StVZO, und einem Punkt bei KBA rechnen. Der Einziehungsbescheid gegenüber dem verantwortlichen Unternehmen wird von Seiten der Polizei mit ca. 7.500 EUR beziffert.

2. Auslösung der Höhenkontrolle Rendsburg. Nach einer Auslösung der Höhenkontrolle in Rendsburg am 21.01.25 gegen 14.00 Uhr wurden Beamte der Fachdienststelle PABR Mitte FD Bezirk, Schwerlast- und Gefahrgutdienstes, von den örtlich zuständigen Kollegen für die Abarbeitung des Falles aktiviert. Im Rahmen der detaillierten Schwerlastkontrolle stellen die Beamten fest, dass der Autotransporter beladen mit 4 Neufahrzeugen aus Slowenien aufgrund eines Dispositionsfehlers nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Abmessungen einhalten konnte. Die von den Beamten festgestellte Höhe von 4.16 m (erlaubt sind 4 m) wird noch nicht einmal die zum Zeitpunkt der Höhenkontrollauslösung existente Fahrzeughöhe gewesen sein. Vor exakter Messung der Beamten bzw. Eintreffen der Polizei am Ereignisort konnte der Fahrer Veränderungen an der Niveauregulierung der Ladeebenen, des Ladebodens sowie der Abstände zwischen den Ladeebenen vornehmen. Nach derzeitigem Ermittlungsstand wird das Fahrzeug mit über 4.25 m in die Höhenkontrolle gefahren sein.

Mit der Feststellung eines Dispositionsfehlers wird gesamte Fahrt von Slowenien nach Rendsburg wird von Seiten der Polizei als unrechtmäßig eingestuft. Der gesamte Transport hätte so nicht stattfinden dürfen. Ein Ordnungwidrigkeitenverfahren gemäß § 22 StVO Gesamtfahrzeughöhe durch Ladung, § 22 StVO Ladungssicherung, § 46 StVO Fahrt ohne gültige Genehmigung (60 EUR Bußgeld und einen Punkt) wurde gegen den Fahrer eingeleitet. Bei der Berechnung des Tatertrages für den gesamten Transport beläuft sich die von der Polizei angeregte Summe des Einziehungsbescheides auf ca. 1600 EUR. Die weitere Sachbearbeitung wird vom Kreis Rendsburg-Eckernförde übernommen.

Sönke Petersen

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